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Gesundheit: Keine Todesstrafe für Süchtige - Die Regelungen sind streng, aber gerecht (Kommentar)

Was haben die israelische Sängerin Ofra Haza, die Rocklegende Jimi Hendrix und Winston Churchill gemeinsam? Sie kämen in Deutschland als Empfänger für eine Organtransplantation nicht in Frage.

Was haben die israelische Sängerin Ofra Haza, die Rocklegende Jimi Hendrix und Winston Churchill gemeinsam? Sie kämen in Deutschland als Empfänger für eine Organtransplantation nicht in Frage. So regeln es die im Februar bekannt gegebenen - und seitdem heftig umstrittenen - Richtlinien der Bundesärztekammer zum Transplantationsgesetz. In dieser, für deutsche Transplantationszentren verbindlichen, Vorschrift wird unter anderem festgelegt, dass Aidskranke, Drogensüchtige, schwere Raucher und Trinker sowie besonders unzuverlässige Patienten für bestimmte Transplantationen nicht als Empfänger ausgewählt werden dürfen.

Das klingt auf den ersten Blick nach einer harten Bestrafung für mehr oder minder fleischliche, also doch wohl vergebbare, Sünden. Spielen sich hier die deutschen Ärzte etwa gerade dort, wo es sprichwörtlich um eine Entscheidung auf Leben und Tod geht, als moralische Hilfsinstanz auf, indem sie die vermeintlichen Sünder zu "Patienten zweiter Wahl" deklarieren, wie ihnen jetzt vorgeworfen wird?

Die nüchterne Antwort ist: Die Richtlinien zur Organtransplantation haben mit Moral nichts zu tun, weder mit echter noch mit falscher. Es geht auch nicht darum, die Solidargemeinschaft vor Kostentreibern zu schützen, wie etwa bei der kürzlich geführten Diskussion um eine eigene Krankenversicherung für Raucher und Übergewichtige. Auch das Argument einer ohnehin verkürzten Lebenserwartung der Ausgeschlossenen lag nicht in der Waagschale - langlebige Gesundheitsmuffel wie die rauchende, trinkende und fettleibige Ikone der "No sports!"-Bewegung beweisen ohnehin, dass es gerade die Ausnahmen sind, welche die Regeln für ein gesundes Leben berühmt machen.

Ausschlaggebend für die Aufnahme oder den Ausschluss eines Patienten von der Organtransplantation sind nach den neuen Richtlinien der Bundesärztekammer ausschließlich medizinische Gründe. Beurteilt werden die Erfolgsaussicht und die Dringlichkeit der Transplantation, was medizinisch zweifellos sinnvoll ist. So wird in erster Linie geprüft, wie lange der Empfänger bereits auf ein geeignetes Herz, eine Leber oder eine Niere warten musste und wie lebensbedrohlich sein Zustand ist.

Alle anderen Kriterien berücksichtigen die Aussichten auf einen längerfristigen Erfolg der Transplantation: Entscheidend sind hier die Zeit von der Entnahme bis zur Einpflanzung des Organs (Konservierungszeit), die immunologische Übereinstimmung von Spender und Empfänger sowie Begleiterkrankungen, die das erfolgreiche Anwachsen des transplantierten Organs verhindern können. Alle Transplantat-Empfänger müssen lebenslänglich Medikamente nehmen, die durch Unterdrückung des Immunsystems die Abstoßung des fremden Organs verhindern. Daher gehören zu den "Begleiterkrankungen" insbesondere solche, bei denen die kontinuierliche Einnahme dieser Medikamente nicht möglich ist. Hierunter fallen zu Recht mit dem Aids-Erreger HIV Infizierte, da deren geschwächtes Immunsystem die Mittel nicht verträgt.

Auch bei schwer Nikotin-, Alkohol- oder Drogensüchtigen muss von schlechteren Erfolgsaussichten für Transplantationen ausgegangen werden. Erfahrungsgemäß stellen bei diesen Patienten darüber hinaus die regelmäßige Einnahme der Medikamente und die nach der Operation erforderliche Abstinenz Probleme dar.

Trotz der prompten Dementis der Ärztekammer entsteht hier zwangsläufig eine Grauzone, in der letztlich "zuverlässige" Süchtige von "unzuverlässigen" unterschieden werden. Das sind harte Entscheidungen für die Transplantationszentren. Doch trotz aller Spendenaufrufe sind Organe nach wie vor der knappste Rohstoff der Medizin. Aus China mehren sich die Hinweise auf einen organisierten Handel mit Organen Hingerichteter, eine Leber soll etwa 40 000 Dollar kosten.

In Deutschland warten jährlich etwa 2000 Patienten vergeblich auf eine Niere, je 500 auf ein Herz oder eine Leber. Dank des Transplantationsgesetzes haben in diesem Verteilungskampf zumindest Arme und Reiche die gleiche Chance. Der Preis für die Demokratie im Operationssaal sind die harten, aber gerechten Richtlinien für die Auswahl der Organempfänger.Der Autor ist Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Alexander S. Kekulé

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