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Gesundheit: Kirchhof ist Favorit als neuer Rektor in Erfurt

Der parteilose Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof könnte Nachfolger von Peter Glotz als Rektor der Erfurter Universität werden. "Wir sind mit zwei bis drei Kandidaten im Gespräch.

Der parteilose Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof könnte Nachfolger von Peter Glotz als Rektor der Erfurter Universität werden. "Wir sind mit zwei bis drei Kandidaten im Gespräch. Einer davon ist Herr Kirchhof", sagte Wissenschaftsministerin Dagmar Schipanski am Sonntag auf Anfrage der Deutschen Presseagentur. "Der Spiegel" berichtet, Kirchhof gelte in der Erfurter Regierung als erste Wahl für die Nachfolge des Gründungsrektors und SPD-Politikers Glotz.

Nach dem Willen der Erfurter Universität soll für Glotz noch in diesem Jahr ein Nachfolger gefunden werden. Glotz wechselt zum 1. Januar 2000 an die Universität St. Gallen. Da macht es sich gut, dass die zwölfjährige Amtszeit des 56 Jahre alten Kirchhof am Bundesverfassungsgericht Mitte November abgelaufen ist. Zur Zeit ist Kirchhof wieder Juraprofessor in Heidelberg. Bekannt wurde Kirchhof durch mehrere unbequeme Urteile zur Entlastung von Familien und jüngst zum Länderfinanzausgleich.

Gerade erst war Kirchhof als Festredner zum fünfjährigen Jubiläum des Dreierbundes zwischen den Universitäten Halle, Leipzig und Jena aufgetreten. Dabei hatte er einige bemerkenswerte Vorstellungen zur Hochschulreform entwickelt. Generell geht Kirchhof jedoch von einer Finanzknappheit des Staates auf längere Sicht aus, die auch für die Hochschulpolitik Konsequenzen hat. Studiengebühren hält der Verfassungsrechtler dann für geboten, wenn Studenten die Regelstudienzeiten überschreiten. Mit 1000 Mark Gebühren im Semester könnten zumindest die Vergünstigungen, die die Studenten ihrem Status verdanken, ausgeglichen werden.

Auf der anderen Seite sei für alle Studenten eine Studiengebühr unter dem Gesichtspunkt zu empfehlen: Wer für die Lehre zahlen müsse, beobachte als Kunde kritisch die Qualität, die ihm geboten werde. Zwei Voraussetzungen müssten vorher geklärt werden: das Bafög sei zu verbessern und der Staat habe für zehn Jahre eine Entwicklungsgarantie für die Hochschulen zu geben, damit die Einnahmen aus den Studiengebühren den Hochschulen zugute kommen und nicht in einer Minderung des Staatszuschusses münden. Beim Numerus clausus forderte Kirchhof dringend eine neue Klärung der Rechtslage durch das Bundesverfassungsgericht. Das einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 sei veraltet. Das Gericht habe damals nur nach der Ausbildungsfreiheit und der Studienkapazität gefragt, nicht aber nach der ebenfalls geschützten Forschungskapazität.

Kritiker meinen, dass in Deutschland der einzelne Professor durch die Garantie der Wissenschaftsfreiheit mehr Rechte hat als die Universität. Kirchhof stellte dagegen heraus, dass die Wissenschaftsfreiheit nicht nur ein Abwehrrecht des einzelnen Wissenschaftlers gegen eine Bedrohung seiner Entwicklung durch den Staat ist, sondern dass diese Freiheit auch der Rechtsgemeinschaft verpflichtet ist. Diese Aussage ist insofern von grundsätzlicher Bedeutung, weil in den neuen Hochschulgesetzen den gestärkten Dekanen das Weisungsrecht gegenüber den Professoren zugebilligt wird, damit diese ihre Lehrverpflichtung einhalten und vor allem durch ihre Lehre zur Realisierung der Studienpläne beitragen.

Wenn ein Professor während der Vorlesungszeit mehrere Wochen abwesend ist, ohne Ersatz anzubieten, dann könnte bei einer Güterabwägung die Fakultät den Vorrang vor dem Recht des Professors erhalten, meint der Verfassungsrechtler Kirchhof. "Die Wissenschaftsfreiheit ist in die staatliche Rechtsordnung eingeordnet." Wissenschaftsfreiheit könne nicht beliebig in Anspruch genommen werden, sonst werde sie zur Willkür.

Uwe Schlicht

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