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Gesundheit: Kultusminister proben den Aufstand

Bund und Länder streiten über Hochschulbau und Forschung – dem Osten drohen Verluste

Bundeswissenschaftsministerin Edelgard Bulmahn hat im Einklang mit der SPD und den Grünen ein Verbot von Studiengebühren über das Hochschulrahmengesetz durchgesetzt. Das ist ein Beispiel für die Rahmenkompetenz des Bundes in der Hochschulgesetzgebung, das einem Teil der Länder sauer aufgestoßen ist. Die von der CDU regierten Bundesländer klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diesen Eingriff in ihre Kompetenz: Jedes Land müsse selbst entscheiden können, ob es Studiengebühren einführen will oder nicht. Nicht nur im Hochschulrecht wünschen die Länder mehr Unabhängigkeit vom Bund, sondern auch in anderen Bereichen.

Vorsprung der Reichen

Inzwischen ist bundesweit eine Grundsatzdebatte über die Entflechtung von Bund- und Länderkompetenzen entbrannt. Über den Föderalismus wird neu nachgedacht. Die Überlegungen gehen so weit, dass die Rahmenkompetenz des Bundes abgeschafft werden könnte und ersetzt würde durch die konkurrierende Gesetzgebung mit einem originären Zugriffsrecht der Länder.

Bisher ist der Hochschulbau eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Der Wissenschaftsrat schlägt alle Jahre wieder vor, welche Hochschulen den Zuschlag für Neubauten und die Anschaffung von teueren Großgeräten erhalten. Das passt den reichen Süd-Ländern gar nicht, weil ihr wissenschaftlicher Vorsprung vor dem Norden so vorübergehend verkürzt wird.

Die Gegenposition vertreten die armen Länder – an der Spitze diejenigen im Osten. Sie konnten ihren enormen Rückstand nach der Wiedervereinigung nur aufholen, weil der Wissenschaftsrat und die Politiker in der Bund-Länder-Kommission für den Hochschulbau die Prioritäten für den Aufbau Ost gesetzt hatten. Jetzt überlegen die Länder, ob sie solche Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern aufgeben wollen, was den Wissenschaftsrat enorm schwächen würde.

Auch in der Forschungsförderung wird über eine neue Finanzierung nachgedacht. Die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhoferinstitute und die Großforschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft sollen künftig ausschließlich vom Bund finanziert werden, während die Forschungsinstitute der Leibnizgemeinschaft der alleinigen Finanzierung durch die Länder anvertraut werden. Das hätte katastrophale Folgen für die 80 Leibniz-Institute. Denn sie haben im Osten nach dem Zusammenbruch der Industrieforschung und der Auflösung der DDR-Akademie der Wissenschaften einen großen Teil der qualifiziertesten Köpfe aufgefangen. 40 Leibniz-Institute gibt es allein in den neuen Ländern, darunter 13 in Berlin. Würden die Bundesmittel wegfallen, entstünde eine Finanzierungslücke von 170 Millionen Euro.

Kein Wunder, dass die Spitzenorganisationen der Wissenschaft, darunter die Hochschulrektorenkonferenz, der Wissenschaftsrat und die Deutsche Forschungsgemeinschaft, gegen die geplante Neuordnung Sturm laufen. Auch die Kultusministerkonferenz der Länder hat sich diesen Bedenken angeschlossen.

Das ist für den Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis von der Humboldt-Universität ein bemerkenswerter Vorgang, weil sich damit die Kultusminister gegen ihre eigenen Ministerpräsidenten gestellt haben. Wie könnte eine Lösung des Streits aussehen? Weil Schul- und Hochschulpolitik ein Kernstück der Länderkompetenz ist, könnte die Rahmengesetzgebung bei den Hochschulen in der Tat verringert werden, sagte Battis jetzt bei einem Vortrag vor dem Bund Freiheit der Wissenschaft.

Das Verfahren beim Hochschulbau lasse sich vereinfachen, ohne dass es zu einer Aufgabe der Gemeinschaftsfinanzierung von Bund und Ländern führen müsse. Ob den Neuüberlegungen die Bund-Länder-Kommission (BLK) für Bildungsplanung und Forschungsförderung zum Opfer fällt, ist eine offene Frage. In der Forschungspolitik fielen bisher jedenfalls in der BLK die Finanzentscheidungen.

Eine neue Situation in der Föderalismusdebatte entstehe ohnehin durch die erweiterten Kompetenzen der Europäischen Union, sagt Battis. Die EU soll künftig bei der Unterstützung, Ergänzung und Koordinierung in den Bereichen Jugend und Sport, Kultur und Bildung mitreden dürfen. Auf diese Eingriffsmöglichkeiten solle man mit einer Stärkung des Wettbewerbsföderalismus in der Bundesrepublik antworten. Einen Schritt in diese Richtung habe die Kultusministerkonferenz mit ihren Beschlüssen getan, Bildungsstandards zum Vergleich der Schulleistungen unter den 16 Ländern einzuführen.

Wettbewerb in der EU

Angesichts der zukünftigen EU-Kompetenzen sieht Battis nur eine Lösung: Stärkung des Rechtsstaatsprinzips und Vertrauen in eine gute Verwaltung. Battis ist auch dagegen, das europäische Parlament zu stärken. Parlamentarier aus 24 Ländern wären damit überfordert, sich ein realistisches Bild über Kultur und Bildung in Deutschland zu machen. Aber durch die Einbeziehung der EU werde mit Sicherheit der Wettbewerbsgedanke zwischen den Ländern gestärkt. Eine Klärung ist immerhin in Sicht: Die Bundestagsfraktionen wollen jetzt eine Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat einsetzen, die bis Ende 2004 ihre Vorschläge vorlegen soll.

Uwe Schlicht

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