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Gesundheit: Langzeitstudenten müssen weiterzahlen

Langzeitstudenten müssen in Baden-Württemberg auch weiterhin Studiengebühren zahlen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies am Dienstag die Klage von vier Studenten gegen diese Regelung ab.

Langzeitstudenten müssen in Baden-Württemberg auch weiterhin Studiengebühren zahlen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies am Dienstag die Klage von vier Studenten gegen diese Regelung ab. Diese hatten unter anderem eingewandt, dass die Gebühren das vom Grundgesetz garantierte Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzen. In Baden-Württemberg müssen junge Leute, die die Regelstudienzeit und vier weitere Semester überschritten haben, seit 1998 für jedes zusätzliche Semester 1000 Mark zahlen.

Die Studenten waren mit ihren Klagen bereits bei den Verwaltungsgerichten in Freiburg und Karlsruhe gescheitert. Der Vertreter des Landes hatte betont, dass es "ein Recht auf ein ewig kostenloses Studium" nicht geben könne.

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