zum Hauptinhalt

Gesundheit: Mit 63 Jahren doch noch Privatdozent Chefarzt prozessierte 23 Jahre über Habilitation

Nach 23 Jahren und zehn gewonnenen Prozessen endlich Privatdozent, also Universitätslehrer! Darüber freut sich seit Montag Walter Laabs, Chefarzt einer norddeutschen Reha-Klinik und bereits seit längerem Fachhochschulprofessor.

Nach 23 Jahren und zehn gewonnenen Prozessen endlich Privatdozent, also Universitätslehrer! Darüber freut sich seit Montag Walter Laabs, Chefarzt einer norddeutschen Reha-Klinik und bereits seit längerem Fachhochschulprofessor. Das Verwaltungsgericht Münster verurteilte die medizinische Fakultät der örtlichen Uni, mit einer Urkunde die bestandene Habilitationsprüfung zu bescheinigen. Nach mehr als zwei Jahrzehnten des Rechtsstreits kann der mittlerweile 63-Jährige jetzt Vorlesungen und Seminare abhalten, das heißt Hochschullehrer sein wie die 94 Professoren, die Laabs aus ihrem Kreise fern halten wollten. Das Münsteraner Urteil schreibt Geschichte. Es stellt erstmals zwingend klar, dass die Freiheit der Berufswahl den Vorrang vor professoralem Korps-Geist hat. Die Fakultäten sind kein Lyons-Club, in dem die Mitglieder nach eigenem Geschmack entscheiden können, wen sie aufnehmen wollen oder nicht.

Zuletzt hatten die Münsteraner Medizinprofessoren Laabs nach einem Probevortrag von nur fünfzehn vorgeschriebenen Minuten durch die Prüfung geschmissen. Beim ersten Termin waren sie erst gar nicht erschienen. Daraufhin hatte das Gericht der Fakultät ein Zwangsgeld von zehntausend Euro angedroht, falls der zweite Termin mangels Beschlussfähigkeit ebenfalls platzen sollte. Unter diesem Druck erschienen dann 101 Fakultätsmitglieder. Sie bemängelten, dass der Kandidat nicht auf dem neuesten Wissensstand sei, etwa bezüglich der ethischen Vorschriften in seinem Fach, der Chirurgie. Die Richter stellen jetzt aber klar: Kein Prüfling muss sein Wissen jahrzehntelang immer wieder auffrischen, eine Prüfungsdauer von vier Jahren ist schon das Äußerste. Auch sei nicht mehr zu erwarten, dass die Münsteraner Halbgötter in Weiß Laabs je fair prüfen würden. Also Schluss mit der Professorenwillkür!

Schon vor zwei Jahren erklärte das Verwaltungsgericht die schriftliche Habilitationsleistung rechtsverbindlich für okay. In den zwanzig Jahren zuvor hatte es die Ablehnung der Schrift zwar immer wieder aufgehoben, der Fakultät aber auch  immer wieder „Nachbesserungsauflagen“ zugestanden, denen Laabs stets geduldig nachkam. Die jüngsten „Maßgaben zur Nachbesserung der Habilitationsschrift“ sahen die Richter schließlich „als erfüllt“ an, weil völlig unklar sei, was das Prüfungskollegium „im Einzelnen gewollt hat“. Der Dekan der medizinischen Fakultät hatte das Gericht mit der Aussage verblüfft, dass man den fraglichen Nachbesserungswunsch genau genommen „als intellektuellen Kurzschluss“ bezeichnen müsste. Das verlangte Experiment war schlicht undurchführbar (Urteil vom 6. Dezember 2002, 10 K 871/02).

Der Extremfall in Westfalen ist Wasser auf die Mühlen von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn und vieler anderer, die die Habilitation lieber durch die Juniorprofessur auf eine Probezeit von maximal sechs Jahren ablösen wollen. Dann gibt es keine prüfungsrechtlichen Streitereien mehr, sondern einfach den Wettstreit unter Stellenbewerbern – so wie er im Berufsleben gerade auch von (angehenden) Führungskräften sonst üblich ist. Die traditionelle Habilitation  bezeichnet demgegenüber selbst der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Karl-Ludwig Winnacker,  als  „Herrschaftsinstrument“ zur Wahrung persönlicher Abhängigkeiten, das „die Selbständigkeit des Wissenschaftsnachwuchses behindert oder verzögert“. Im Falle Laabs war das ganz sicher so.

Hermann Horstkotte

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false