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Gesundheit: Neues Gesetz ab Frühjahr 2007

Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) brachte vor vier Jahren die wissenschaftliche Community mit einer Befristungsregelung auf die Barrikaden: 12 Jahre – sechs Jahre vor der Promotion, sechs Jahre danach – dürfe die Qualifizierungsphase dauern. Wer danach keine Professur bekomme, solle den Wissenschaftsbetrieb verlassen.

Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) brachte vor vier Jahren die wissenschaftliche Community mit einer Befristungsregelung auf die Barrikaden: 12 Jahre – sechs Jahre vor der Promotion, sechs Jahre danach – dürfe die Qualifizierungsphase dauern. Wer danach keine Professur bekomme, solle den Wissenschaftsbetrieb verlassen. Jetzt ändert Nachfolgerin Annette Schavan (CDU) die 12-Jahres-Regelung für Mitarbeiter inDrittmittelprojekten. Wissenschaftliches und technisches Personal an Hochschulen oder außeruniversitären Instituten kann über 12 Jahre hinaus befristet beschäftigt werden, „wenn die Beschäftigung überwiegend aus Mitteln Dritter finanziert wird“, heißt es im Gesetzentwurf. Er muss jetzt noch vom Bundestag verabschiedet werden und soll im Frühjahr 2007 in Kraft treten. Zusätzlich kann die weiterhin geltende 12-jährige Qualifizierungsphase (Mediziner 15 Jahre) durch Kinderbetreuung verlängert werden – pro Kind um zwei Jahre. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisiert den Gesetzentwurf. Er habe „erhebliche Risiken und Nebenwirkungen“. Mehr Befristungsregelungen bedeuteten, dass „immer mehr Beschäftigten elementare Schutzrechte entzogen“ werden. -ry

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