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Gesundheit: NRW und Rheinland-Pfalz führen Studienkonten ein

Im Streit um Studiengebühren haben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz jetzt die Initiative ergriffen. Die SPD-geführten Länder wollen mit neuartigen Studienkonten allen Studenten ein gebührenfreies Erststudium garantieren.

Im Streit um Studiengebühren haben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz jetzt die Initiative ergriffen. Die SPD-geführten Länder wollen mit neuartigen Studienkonten allen Studenten ein gebührenfreies Erststudium garantieren. Dieses darf allerdings nicht länger dauern als die doppelte Regelstudienzeit. Dies kündigten die Wissenschaftsminister Gabriele Behler (NRW) und Jürgen Zöllner (Rheinland-Pfalz, beide SPD) am Dienstag gleichzeitig bei Pressekonferenzen in Mainz und Düsseldorf an.

Damit reagierten die beiden SPD-Politiker auf steigenden Druck, allgemeine Studiengebühren vom ersten Semester an einzuführen - wie beispielsweise in Baden-Württemberg und von der CDU/FDP-Koalition diskutiert. "Ich lehne Gebühren für das Erststudium nach wie vor ab", betonten Behler wie auch Zöllner bei den Präsentationen. Zahlungen für Langzeitstudenten seien aber etwas anderes. Die Steuerzahler hätten einen Anspruch auf ein zügiges Studium.

Studieren wie mit der Chip-Karte

Nach dem von Zöllner und Behler vorgestellten Studienkonten-Modell sollen die Studenten quasi wie von einer Chip-Karte gebührenfrei die notwendigen Seminare und Vorlesungen "abbuchen" können. Wer schneller studiert, bekommt zusätzlich einen Bonus, den er später zusammen mit seinem Restguthaben für Weiterbildung oder Ergänzungsstudien nutzen kann. Teilzeit-Studenten, die neben dem Studium arbeiten, können mit dem Modell ihre Hochschulausbildung besser einteilen. Es gilt innerhalb der doppelten Regelstudienzeit. Das Modell schließt bei den neuen kürzeren Bachelorstudiengängen auch das aufbauende Master-Studium ein.

Ist das Studienkonto allerdings aufgebraucht, werden die Hochschulen für ihre Leistungen Gebühren erheben. Diese sollen aber nicht pauschal erhoben, sondern nur nach den tatsächlich in Anspruch genommenen Lehrveranstaltungen berechnet werden, wie Zöllner erläuterte. Das Modell soll nach Diskussion mit den Hochschulen zum Sommersemester 2004 in Kraft treten.

Zöllner sagte, das Studienkonten-Modell setze bei der Studien- wie Hochschulfinanzierung "bundesweit neue Maßstäbe". Auch für die Hochschulen entstünden neue Anreize, ihre Studienangebote attraktiver zu machen und Weiterbildungsangebote zu entwickeln. Ein Anreiz dafür soll sein, dass die Hochschulen erheblich mehr Geld vom Staat erstattet bekommen, wenn ihre Studenten Weiterbildung oder Masterstudien absolvieren als beispielsweise bei Bachelor-Studien.

Teilzeitstudien möglich

Behler unterstrich, das Modell nehme Rücksicht auf die individuellen Lebenssituationen, wie Kinder oder Berufstätigkeit. "Gebühren für das Erststudium lehne ich nach wie vor ab", sagte Behler. Niemand dürfe durch Gebühren vom Studium abgeschreckt werden. Gleichzeitig müsse es aber Anreize für einen zügigen Studienabschluss geben. Strafgebühren für Langzeitstudenten würden oft die Falschen treffen.

Die beiden Minister kündigten einen Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern an. Weitere Länder könnten beitreten. Dafür wollten sie in der Kultusministerkonferenz werben.

Baden-Württemberg verlangt seit einigen Jahren bei Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als zwei Jahre 1000 Mark Gebühren pro Semester. Niedersachsen, das Saarland und Hamburg streben eine ähnliche Regelung an. Auf Bundesebene hatten SPD und Grüne in ihrer Koalitionsvereinbarung eine bundesweite Garantie für ein gebührenfreies Erststudium angekündigt. Diese steht jetzt seit drei Jahren aus.

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