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Gesundheit: „Präsidenten als Könige“

Streit um Mitbestimmung in Berliner Unis: Das neue Hochschulgesetz ist vertagt

Bis zu den Wahlen am 17. September 2006 wird es kein neues Berliner Hochschulgesetz mehr geben. Damit hat auch die rot-rote Koalition ein Ziel aus der Regierungserklärung nicht erreicht. Das liegt daran, dass sich SPD und die Linkspartei (PDS) in der Frage der Mitbestimmung nicht einigen konnten.

Im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses wurde gestern der Antrag der FDP abgelehnt, angesichts der gescheiterten Gesetzesinitiativen die Reformsatzungen an den Berliner Hochschulen zeitlich unbegrenzt gelten zu lassen. Die Abgeordneten der SPD und der Linkspartei begründeten die Ablehnung damit, dass unmittelbar nach den Neuwahlen die künftige Regierungskoalition den Entwurf für ein neues Hochschulgesetz beraten wolle, das an die Stelle der Experimentiersatzungen treten werde. Die Geltungsdauer der Reformsatzungen sei mit der jetzigen Befristung bis zum 31. Dezember 2007 richtig terminiert.

Der SPD-Abgeordnete Bert Flemming betonte, dass auch nach den Neuwahlen das weitergeführt werden solle, was sich bewährt habe. Die Tendenz zu mehr Autonomie für die Hochschulen werde nicht zurückgenommen. Es gebe andere Dinge, über die man jedoch reden müsse: Sollten Präsidenten wie Könige über die Universitäten herrschen, unter Zurückdrängung der Partizipation? Stefan Liebich von der Linkspartei möchte die weitgehende Autonomie der Hochschulen mit mehr Demokratie verbinden und daher den Interessen von Studenten und Mitarbeitern mehr Geltung verschaffen. Die Linkspartei tritt bekanntlich für die Einführung der Viertelparität in dem Satzung gebenden Gremium ein und damit für eine gleiche Stimmenzahl von Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern, Studenten und Dienstkräften.

Die Universitäten sind dagegen in ihren Reformsatzungen einen ganz anderen Weg gegangen: Sie haben die Mitbestimmung in den Gremien eingeschränkt. Stattdessen sind überall starke Präsidenten eingeführt worden. Sie bestimmen zusammen mit den Kuratorien neuer Art die strategische Entwicklung der Universitäten. In den Kuratorien sitzen nicht mehr Funktionäre wie früher, sondern Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.

Der frühere Wissenschaftssenator Peter Radunski (CDU) hatte 1997 die Experimentierklausel erfunden. Danach sind die 67 wichtigsten Paragrafen des Hochschulgesetzes den Hochschulen zum Experimentieren freigegeben worden. Von Anfang an war diese Ermächtigung zum Experimentieren an zwei Bedingungen geknüpft: Sie war zeitlich begrenzt, und die Leistungen der Hochschulen mussten von auswärtigen Experten begutachtet werden.

Uwe Schlicht

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