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Gesundheit: Prestigedenken regiert die Hochschulen

Der Kultusministerkonferenz liegt ein Entwurf zur Entscheidung vor, wonach Fachhochschulabsolventen mit einem Master-Abschluss nur dann in den höheren Staatsdienst eingestellt werden können, wenn der betreffende Studiengang in einem speziellen Prüfverfahren für den öffentlichen Dienst anerkannt worden ist. Wer den Grad eines Master an einer Universität erworben hat, soll weiterhin mit der Gehaltsstufe A 13 beginnen.

Der Kultusministerkonferenz liegt ein Entwurf zur Entscheidung vor, wonach Fachhochschulabsolventen mit einem Master-Abschluss nur dann in den höheren Staatsdienst eingestellt werden können, wenn der betreffende Studiengang in einem speziellen Prüfverfahren für den öffentlichen Dienst anerkannt worden ist. Wer den Grad eines Master an einer Universität erworben hat, soll weiterhin mit der Gehaltsstufe A 13 beginnen. Das Protestgeschrei ist groß, nicht zuletzt von den Fachhochschulen, die sich - wieder einmal - diskriminiert fühlen. Letztlich ist die jetzt zu entscheidende Frage die Folge einer inkonsequenten und opportunistischen Hochschulpolitik.

Durch einen Staatsvertrag der Länder im Jahr 1968 wurden die Fachhochschulen als neue Hochschulart geschaffen. Praktisch wurden sie aus einem Teil der Höheren Fachschulen und den Ingenieurschulen entwickelt. Der Ausbau der Fachhochschulen trug vor allem der steigenden Zahl von Studienanfängern Rechnung; er sollte aber auch den Bedarf an praxisorientierten Studiengängen befriedigen. Ihnen wurde eine Hauptrolle bei der gehobenen, aber nicht ausgesprochen wissenschaftlichen Ausbildung zugedacht, ohne dass dies in den Gesetzen klar definiert worden wäre. Das führte zu Verwerfungen zwischen Universitäten und Fachhochschulen. Ein Diplom, das in einigen Bundesländern ohne den Zusatz „FH" verliehen wurde und das Bemühen der Vertreter der Fachhochschulen, die Gehälter ihrer Klientel denen der Universitätsprofessoren anzugleichen und das Promotionsrecht zu fordern waren der Ausdruck dafür.

Die unklare Grenzziehung wurde noch diffuser, als man auch den Fachhochschulen die Möglichkeit einräumte, Master-Abschlüsse zu verleihen. Die Aufträge an die verschiedenen Hochschularten sind verwaschen, bei der Wahrnehmung der Aufgaben wurde - zum Teil bewusst - so getan, als sollte es keine Unterschiede geben. Dabei wird die Situation immer verworrener. Der wesentliche Grund liegt darin, dass die Fachhochschulen versuchen, den Universitäten immer ähnlicher zu werden und die Politik sie nicht daran hindert. Quantitativ machen die Studenten an Universitäten etwa 2/3 der Gesamtzahl von rund 1,8 Millionen aus. An den Fachhochschulen sind nur bestimmte Fächer vertreten. Neben den traditionell starken Ingenieurdisziplinen sind es vor allem Studiengänge aus dem Spektrum der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Beim Ausbau der Hochschulen ist ein Fehler gemacht worden. Besser wäre es gewesen, man hätte in größerem Maße die Fachhochschulen und nicht die Universitäten erweitert. Wie soll es weiter gehen? Ein Zurück zu einer klaren Abgrenzung derart, daß an Fachhochschulen der Grad eines Bachelor, an Universitäten der des Master verleihen wird, wäre zwar sinnvoll, scheint aber politisch nicht durchsetzbar. Eine klare Unterscheidung derart, daß entscheidend der Abschluß nach der Hochschulart ist, d.h. Absolventen der Fachhochschulen grundsätzlich in den gehobenen, Kandidaten mit einem Universitätsabschluss in den höheren Dienst eintreten, ist ebenfalls kaum haltbar, weil hier bereits durch den der KMK vorliegenden Vorschlag eine Aufweichung stattgefunden hat. Und glaubt denn jemand ernsthaft, dass auf Dauer nicht alle Master-Abschlüsse an Fachhochschulen das spezielle Prüfsiegel bekommen werden? Der Druck in den Ländern wird wie in der Vergangenheit so stark werden, dass eben doch der bequeme Weg der Gleichmacherei gegangen werden wird. Dann lieber gleich Klarheit.

Es gibt drei Lösungen: 1. Jeder, der den Master erworben hat - gleichgültig, ob an der Universität oder Fachhochschule - ist grundsätzlich für den höheren Dienst qualifiziert. Dies ist allerdings eine klare Absage an Wettbewerb und Differenzierung im Hochschulbereich. 2. Auch die Absolventen von Universitäten starten mit der Besoldung für den gehobenen Dienst. Das würde einen Sturm der Entrüstung bei der Lobby der Beamten auslösen, dem vermutlich keine Regierung stand hält. 3. Es erfolgt eine individuelle Prüfung jedes Bewerbers, gleichgültig, von welcher Institution er kommt. Im Grunde geschieht dies ohnehin, weil ja beileibe nicht jeder Bewerber genommen wird, schon wegen der knappen verfügbaren Stellen. Allerdings bedeutete ein solches Verfahren auch eine Absage an die formale Wertigkeit von Abschlüssen.

Es ist nicht allzu gewagt, zu prognostizieren, dass die KMK den Vorschlag so billigen wird, wie er ihr von einer Arbeitsgruppe der Innen- und Kultusminister vorgelegt worden ist. Sinnvoll ist das Ganze nicht - bedenkt man die Zielsetzung bei der Gründung der Fachhochschulen. Hier zeigt sich, wohin es führt, wenn Status- und Prestigefragen Vorrang vor Lösungen gewinnen, die sich an der Sache orientieren. Aufzuhalten ist das nicht mehr. Darum wird es aber nicht besser. Immerhin ist es ein Lehrstück für das, was man unter Hochschulpolitik versteht.

Der Autor war Universitätspräsident, Präsident der Rektorenkonferenz und parteiloser Senator für Wissenschaft und Forschung in Berlin.

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