zum Hauptinhalt

Gesundheit: Private Unis sind im Vorteil

Von George Turner, Wissenschaftssenator a. D.

In den wirtschaftswissenschaftlichen Fächern werden private Institute, die sich trotz ihres schmalen Fächerspektrums „Universität“ nennen, von Dritten qualitativ nicht selten vor den staatlichen eingeordnet. Auch die Bucerius Law-School in Hamburg hat vermeldet, dass der erste Juristen-Absolventenjahrgang hervorragende Ergebnisse im Examen erbracht hat. Das ist nicht erstaunlich. Die Erklärung liegt keineswegs – wie eine vordergründige und voreingenommene Kritik gern suggerieren möchte – in der Tatsache begründet, dass private Hochschulen Studiengebühren erheben und deshalb besser als staatliche Universitäten in der Lage sind, einen intensiven Paukbetrieb vorzuhalten.

Sicher ist das Programm besonders dicht, die zeitliche Inanspruchnahme der Studierenden extrem groß. Das Geheimnis des Erfolgs aber liegt in der Möglichkeit, die Studierenden auszuwählen. Wer die Prozedur mit Erfolg hinter sich bringt, fühlt sich bestätigt in der Wahl des Studienfachs und bringt gute Voraussetzungen für den Lernerfolg mit. Die Gruppe der Studierenden ist, was Leistungsvermögen und Einstellung zu der zu erbringenden Arbeitsleistung angeht, weitgehend homogen.

Ganz anders an den staatlichen Hochschulen. Die Studierenden sind von ihren Kenntnissen und ihrem Leistungsvermögen und -willen bunt zusammengewürfelt. Beim Abschluss reicht die Skala von herausragend bis unzureichend. Die Leistungen hervorragender Absolventen sind im Grunde höher zu bewerten als die von privaten Einrichtungen, weil sie nicht jene gezielte, individuelle Anleitung und Förderung erfahren und weil sie im täglichen Betrieb manche Hürde selbst beseitigen müssen.

Es ist allerdings eine Illusion anzunehmen, man könne das Studium an den staatlichen Hochschulen so gestalten wie an privaten. Es müsste dann den Fakultäten erlaubt sein, ihre Studenten selbst auszusuchen und nur diejenigen zuzulassen, die qualitativ hohen Anforderungen genügen. Dies ist für den staatlichen Bereich nicht durchsetzbar. Solange freie Studienplätze vorhanden sind, müssen sie an Bewerber mit einer Hochschulberechtigung vergeben werden. Das garantiert das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb herrschen dort Bedingungen der Massenuniversität.

Das gilt es zu beachten, wenn von sehr guten Ergebnissen fast aller Absolventen privater und weit auseinander fallenden bei denen von staatlichen Hochschulen berichtet wird.

Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail schicken: g.turner@tagesspiegel.de

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false