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Gesundheit: Professorenlohn nach Leistung kommt

Der neue Leistungslohn für Professoren ist beschlossen. Nach dem Bundestag billigte der Bundesrat am 20.

Der neue Leistungslohn für Professoren ist beschlossen. Nach dem Bundestag billigte der Bundesrat am 20. Dezember abschließend den Kompromiss des Vermittlungsausschusses für ein neues Hochschul-Dienstrecht. Danach erhalten Professoren künftig im Schnitt ein Viertel ihrer Bezüge abhängig von den individuellen Leistungen in Lehre und Forschung. Zuschläge sind auch für besondere Funktionen, wie Rektor oder Dekan, vorgesehen.

"Mit dem neuen Dienstrecht verwirklichen wir eine grundlegende und zukunftsweisende Reform für die Hochschulen in Deutschland", kommentierte die Initiatorin der Gesetze, Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD), den Beschluss. Vor allem würden starke Anreize gegeben, um die besten Köpfe in Deutschland zu halten.

Mit den beiden neuen Gesetzen, dem Professorenbesoldungsgesetz und dem Hochschulrahmengesetz (HRG), wird die bisherige Höchstgrenze für die Besoldung aufgehoben. Ein Spitzenwissenschaftler kann dann mit Zulagen mehr verdienen als ein Staatssekretär. Mit dieser Regelung sollen die deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der internationalen Konkurrenz um die Spitzenkräfte stärker werden.

Außerdem können besonders befähigte Professoren an Fachhochschulen künftig genauso viel verdienen wie Professoren an Universitäten. Bisher war die höchste Besoldungsgruppe C4 den Universitäten vorbehalten. Für beide Hochschularten werden die Besoldungsgruppen W2 und W3 als Mindestgehalt eingeführt. Für die neuen Juniorprofessoren ist zudem die Stufe W1 vorgesehen.

Bei Stellenwechsel gilt neues Recht

Für die Professoren, die bereits eine Stelle haben, ändert sich zunächst einmal nichts. Sie genießen Bestandsschutz, können aber zwischen neuem und altem Recht wählen. Beide Bundesgesetze sollen nach dem 1. Januar 2002 in Kraft treten, sobald Bundespräsident Johannes Rau sie unterzeichnet hat. Für die Umsetzung haben die Länder eine Frist von drei Jahren. Danach gilt das neue Recht für jeden Professor, sobald er eine neue Stelle antritt.

Mit dem neuen Recht werden auch Juniorprofessuren als regulärer Qualifikationsweg für den wissenschaftlichen Nachwuchs eingeführt. Ziel ist, ihm frühzeitig selbstständiges Forschen und Lehren zu ermöglichen. Voraussetzung für eine Juniorprofessur ist eine sehr gute Promotion. Rund 50 Universitäten haben sich bereits um Fördermittel für die Einrichtung solcher Stellen beworben. Die Juniorprofessur soll nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren die Habilitation ersetzen, die nur noch in Deutschland und Österreich als Zugangsvoraussetzung zur Professur üblich ist.

"Kein Cent weniger"

Im Vermittlungsausschuss wurde in der vergangenen Woche nur noch die Rahmenregelung dafür ausgehandelt, wieviel Geld die einzelnen Bundesländer für ihre Professoren ausgeben können. Der Kompromiss räumt den Ländern mehr finanziellen Spielraum bei der Höhe der Leistungszulagen ein, als zunächst vorgesehen. Die Durchschnittsausgaben dürfen nun pro Jahr um zwei Prozent erhöht werden, höchstens aber um zehn Prozent über mehrere Jahre. Dies soll zugleich zu krasse Unterschiede zwischen armen und reichen Ländern verhindern. Bulmahn betonte, dass nach dem Kompromiss auf jeden Fall "kein Cent weniger für die Professorenbesoldung ausgegeben wird".

Experten sprechen von der größten Hochschulreform seit den 70er Jahren. Doch der Erfolg der Neuregelung hängt auch von der konkreten Umsetzung durch die Bundesländer ab. Sie müssen Kriterien für die Leistungszulagen entwickeln und festlegen, wer darüber entscheidet. Auch die konkrete Ausgestaltung der Juniorprofessuren liegt bei den Ländern. Dazu gehört beispielsweise, wieviele Stunden die jungen Professoren unterrichten müssen.

Die Stellen für Junior-Professuren sollen international über das Internet ausgeschrieben werden. Neu sind auch die im HRG jetzt erstmals vorgesehenen speziellen Studienangebote für Doktoranden. Die Hochschulen erhalten damit den Auftrag, mehr Betreuung für den wissenschaftlichen Nachwuchs anzubieten.

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