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Gesundheit: Schreiben nach Belieben

Bundesverfassungsgericht weist Klage ab

Die Klage eines Bürgers gegen die Rechtschreibreform ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde des Privatmanns nicht zur Entscheidung an, weil der Mann nicht verpflichtet sei, sich an die neuen Rechtschreibregeln zu halten. Betroffen seien nur Schüler und Bedienstete staatlicher Stellen; der Kläger könne dagegen weiter schreiben, wie es ihm beliebe, heißt es in dem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichen Beschluss.

Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) einen Appell an alle Verlage enthält, sich an die veränderten Rechtschreibregeln zu halten. Ab August gilt die Reform an Deutschlands Schulen in einer im März nochmals geänderten Form. Am 1. August 1998 traten die neuen Regeln an den Schulen und Behörden in Kraft. Zwei Wochen vor diesem Termin hatte das Bundesverfassungsgericht die Reform für rechtmäßig erklärt. Nach anhaltender Kritik beschloss die Kultusministerkonferenz (KMK) im März dieses Jahres Änderungen in strittigen Bereichen, die danach auch von den Ministerpräsidenten der Länder gebilligt wurden. Die Änderungsvorschläge hatte der Rat für deutsche Rechtschreibung erarbeitet.

Die Empfehlungen des Gremiums sollen ab dem kommenden Schuljahr 2006/2007 verbindliche Grundlage im Schulunterricht werden. Bis Ende Juli 2007 sollen sie allerdings nicht als Fehler gewertet werden. Betroffen sind Regelungen in der Getrennt- und Zusammenschreibung, der Groß- und Kleinschreibung, der Zeichensetzung sowie der Worttrennung am Zeilenende. AFP/Tsp

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