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Gesundheit: Selbst die Nazis überraschte der Denunziationseifer: 1935 wurde der Rassismus alltagstauglich

Deutschland im September 1935. Als der Parteitag der NSDAP in Nürnberg das "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes" beschließt, haben Sozialdarwinisten, Kolonialisten und Nazi-Ideologen einer verquasten Rassenpolitik längst den Boden bereitet.

Deutschland im September 1935. Als der Parteitag der NSDAP in Nürnberg das "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes" beschließt, haben Sozialdarwinisten, Kolonialisten und Nazi-Ideologen einer verquasten Rassenpolitik längst den Boden bereitet. Bei der deutschen Bevölkerung rennen die Nationalsozialisten mit dem Verbot der Heirat und des außerehelichen Geschlechtsverkehrs zwischen "Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" offene Türen ein. Kaum ist das Gesetz erlassen, hagelt es die ersten Anzeigen gegen sogenannte Rassenschänder. Nur wenige Wochen später fällen Landgerichte die ersten Urteile gegen jüdische Männer.

Bemerkenswerter Denunziationseifer

Verglichen mit der späteren Rechtspraxis seien diese ersten Urteile noch relativ moderat gewesen, sagt Alexandra Przyrembel. Die Historikerin forscht im Rahmen ihrer Dissertation über "Rassenschande" und hat dafür Polizei- und Justizakten aus ganz Deutschland ausgewertet. Dabei stieß sie vor allem auf Zeugnisse eines bemerkenswerten Eifers in der deutschen Bevölkerung, den Ermittlungsbehörden zu Diensten zu sein. "Von der Denunziationsbereitschaft waren Juden, jüdische Mischlinge und auch mit ihnen sympatisierende Nichtjuden bedroht", so Przyrembel in einem Vortrag im "Zentrum für Antisemitismusforschung" der Technischen Universität.

Auch Marlene Wohlfahrt-Tyrakowski, die für den Kölner Frauengeschichtsverein ebenfalls am Thema Rassenschande arbeitet, fand in den Akten der Domstadt zahllose Beispiele für Anzeigen aus der Bevölkerung wegen des Blutschutzgesetzes. Ein kleiner Flirt, ein flüchtiger Kuss oder wiederholte Treffen einer jungen Frau mit einem älteren jüdischen Mann konnten Anlass sein für Spitzeleien bis in die intimsten Lebensbereiche hinein. Der Konsens in der deutschen Bevölkerung sei wohl größer gewesen, als die Nazis ursprünglich erwarten konnten, so Wohlfahrt-Tyrakowski.

Auf weit mehr als 10 000 schätzt Alexandra Przyrembel die Zahl der Anzeigen auf Grund des Blutschutzgesetzes. Allerdings mündete nur ein geringer Teil dieser angezeigten Fälle tatsächlich in einem gerichtlichen Verfahren. In etwa 2000 Fällen kam es schließlich zu Verurteilungen. Grundproblem der Ermittler war der stichhaltige Nachweis einer sexuellen Beziehung. Wenn es keine gemeinsamen Kinder gab, oder nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Beschuldigten eine Nacht in ein und demselben Bett verbracht hatten, war man in den meisten Fällen auf ein Geständnis eines der beiden Beteiligten angewiesen - trotz der oft akribischen Ausführungen der Denunzianten und Zeugen.

Dieses Problem scheint den Gesetzgebern von Anfang an bewusst gewesen zu sein. Paragraph 5 des "Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes" sah nämlich vor, ausschließlich Männer als Rassenschänder zu bestrafen. Dass Frauen von der Strafverfolgung ausgenommen wurden, hatte seine Ursache auch in kriminaltaktischen Erwägungen, glaubt Alexandra Przyrembel. Man hoffte, die Frauen auf diese Weise als Kronzeugen gegen ihre "Verführer" gewinnen zu können. In der Praxis schlug dieses Kalkül aber häufig fehl. Wenn beide Beschuldigten einmütig leugneten, konnte es kaum zu einem Verfahren kommen.

Unter dem Eindruck dieses Dilemmas verschärften die Ermittler ihre Vorgehensweise. In stundenlangen demütigenden Verhören wurde die Privatsphäre der Beschuldigten zerrissen. Mit voyeuristischem Eifer grub man nach winzigen Details in ihrem Intimleben. Nun hatten auch jüdische Frauen Repressalien zu fürchten. Seit dem Sommer 1937 nahm die Gestapo jüdische "Rassenschänderinnen" ohne Verurteilung in "Schutzhaft". Für die meisten von ihnen endete diese Haft mit der Einweisung ins Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück. Nichtjüdische "Rassenschänderinnen" mussten mit öffentlicher Ächtung in Zeitungen rechnen oder mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes, unter Umständen auch mit einer Anklage wegen Meineides oder Begünstigung. Parallel dazu verhängten die Gerichte immer höhere Zuchthausstrafen.

Todesurteil wegen "Rassenschande"

Nach Kriegsbeginn kam es schließlich - mit Hilfe zusätzlicher Strafverordnungen wie der Verordnungen gegen "Volksschädlinge" - auch zu Todesurteilen. Im März 1942 verurteilte das Sondergericht 1 in Leipzig einen Juden "wegen Fahrraddiebstahls und Rassenschande" zum Tode.

Für die Nazis war "das Blutschutzgesetz keine Maßnahme zur Reinhaltung des Blutes, sondern eine Möglichkeit zur Selektion", sagt Marlene Wohlfahrt-Tyrakowski. Der Bevölkerung wiederum habe es ermöglicht, Alltagskonflikte in rassistisches Handeln umzusetzen, so die Kölner Historikerin. Neid, Eifersucht und Missgunst sind die immer wiederkehrenden Motive für eine Anzeige: Eine Frau denunzierte ihren geschiedenen Mann, weil er keinen Unterhalt zahlte. Ein Nachbar denunzierte seine Nachbarin, weil er nicht ertragen konnte, dass es ihr in einer Beziehung zu einem "reichen Juden" so gut ging. Dabei seien sich die Anzeigenden über die Folgen für die Beschuldigten durchaus bewusst gewesen, sagt Alexandra Przyrembel. Sie fand sogar Anzeigen, in denen die Denunzianten ausdrücklich eine Einweisung in ein KZ forderten.

Spätestens seit dem Frühjahr 1942, als die Gestapo begann, jüdische Strafgefangene direkt in die KZs zu deportieren, war dies ohnehin traurige Realität. Bei denen, die ihre Verfolgung als "Rassenschänder" überlebten, hinterließen die Erniedrigungen und Repressalien der Nazis oft nachhaltige Spuren. Die Angst vor öffentlicher Stigmatisierung überlebte den Krieg. Das mag ein Grund sein für das Schweigen der Zeitzeugen und dafür, dass es nach dem Krieg nur wenige Anträge auf Entschädigung gab.Beide Historikerinnen sind sehr an Zeitzeugen interessiert. Die Kontaktaufnahme ist auch über den Tagesspiegel möglich.

Torsten Krüger

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