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Gesundheit: Semesterticket: Karlsruhe urteilt für Finanzierung durch Pflichtbeiträge

Ein Semesterticket für Studenten darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch Pflichtbeiträge finanziert werden. Die Karlsruher Richter entschieden erstmals, dass die so genannte zwangsverfasste Studierendenschaft an den Hochschulen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Ein Semesterticket für Studenten darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch Pflichtbeiträge finanziert werden. Die Karlsruher Richter entschieden erstmals, dass die so genannte zwangsverfasste Studierendenschaft an den Hochschulen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die allgemeine Handlungsfreiheit der Studenten sei durch die Pflichtmitgliedschaft in der Studentenorganisation nicht verletzt, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Durch die Mitgliedschaft sollen hochschulpolitische, wirtschaftliche und soziale Belange gefördert werden.

Ein Student der Gesamthochschule Duisburg hatte gegen die Einführung eines Semestertickets im Jahr 1992 geklagt, für dessen Finanzierung der Studentenbeitrag um 14 Mark pro Monat angehoben wurde. Er hielt sowohl das Zwangsticket als auch die Studierendenschaft für verfassungswidrig. Das Gericht dagegen betonte, die Studierendenschaft erfülle gerade in einer Zeit anonymer Massenuniversitäten nach wie vor "legitime öffentliche Aufgaben".

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