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Gesundheit: Spätzünder

Langzeitgebühren disziplinieren. Aber was sie finanziell bringen, ist umstritten

Das Erststudium soll gebührenfrei bleiben. Das hat die Bundesregierung 2002 ins Hochschulrahmengesetz geschrieben. Gleichzeitig ermöglichte sie den Ländern, wenigstens von einem Teil der Studenten Geld zu nehmen – jenseits des streng definierten Erststudiums: Gebühren für Langzeitstudierende wurden ebenso zugelassen, wie für Gaststudien, Zweit- oder Seniorenstudien.

Etliche unionsregierte Länder wollten sich vom rot-grün regierten Bund so nicht abspeisen lassen. Sechs von ihnen klagten beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot allgemeiner Studiengebühren. Aber bis zur Entscheidung der Karlsruher Richter am morgigen Mittwoch nutzten sie den schmalen Spielraum, den der Bund ihnen ließ: Studenten, die ihre Regelstudienzeit um drei bis sechs Semester überzogen haben, zahlen inzwischen in neun von 16 Bundesländern 500 bis 900 Euro Langzeitgebühr – auch in den SPD-regierten Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Dort wurden sie parallel zu Studienkonten eingeführt.

Da bis zu einem Viertel der Studierenden jenseits des 14. Fachsemesters sind, sollte sich das Interimsmodell lohnen. So sieht man es in Hessen, wo die Langzeitgebühr pro überzogenem Halbjahr um 200 Euro steigt – bis auf 900 Euro. Eingeführt wurden die Gebühren im Frühjahr 2004, seitdem habe das Land schon rund zehn Millionen Euro eingenommen, sagt der Sprecher des Wissenschaftsministeriums, Rudolf Kächler.

Der größte Erfolg der Langzeitgebühren sei aber die sinkende Zahl der Langzeitstudierenden. Bislang 37 000 machten im vergangenen Jahr entweder schnell ihren Abschluss oder exmatrikulierten sich. Letztere seien Scheinstudenten gewesen. Für sie sei der „geldwerte Vorteil“ des Studentenstatus angesichts der drohenden Gebühren weggefallen, und damit der Grund, immatrikuliert zu sein, ohne zu studieren, sagt Kächler. Große Unis wie Frankfurt oder Darmstadt verloren so rund 20 Prozent ihrer Studierenden. Die hessischen Hochschulen erhalten allerdings nur zehn Prozent der Gebühreneinnahmen, mit den übrigen Millionen werden Haushaltslöcher im Landesetat gestopft.

Baden-Württemberg macht es anders: Dort fließen die Einnahmen (511 Euro im Semester) vollständig an die Hochschulen: in Tutorien- und Mentorenprogramme und in die Modularisierung von Studiengängen, die das Studium zügiger machen sollen. Langzeitgebühren wurden in Baden-Württemberg schon 1997 eingeführt und seitdem 5,5 bis 9,5 Millionen Euro jährlich eingenommen. Trotz der sinkenden Tendenz – 2003 waren es 8,3 Millionen Euro, für 2004 werden 6,5 Millionen erwartet – sei die Gebühr durchweg positiv zu beurteilen, sagt Ministeriumssprecherin Andrea Melcher. Die Zahl der Langzeitstudierenden halbierte sich in den vergangenen acht Jahren.

„Karteileichen“ zu vertreiben sei leicht, sagt Frank Ziegele, Gebührenexperte am Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Aber die Probleme der echten Langzeitstudenten – überfüllte Seminare, schlechte Ausstattung – würden mit Strafgebühren nicht gelöst. Außerdem hält Ziegele die Einnahmenkalkulation der Länder für unehrlich. Sie müssten die Verwaltungskosten einrechnen, die entstehen, wenn die Unis entscheiden, wer von den Gebühren befreit wird. Das sind Teilzeitstudenten, Studierende mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen oder solche, die kleine Kinder haben oder kranke Angehörige pflegen. Tatsächlich mag bislang kein Land die Verwaltungskosten beziffern.

„Ein Nullsummenspiel“ nennt allerdings der Sprecher der Uni Bonn, Frank Luerweg, die zum Sommersemester 2004 eingeführte Langzeitgebühr – „wegen des immensen Verwaltungsaufwandes“. Rund 10 000 Gebührenbescheide verschickte die Uni im Februar 2004, 2000 Betroffene legten dagegen Widerspruch ein und mussten angehört werden, 2500 exmatrikulierten sich, 5000 meldeten sich nicht zurück – und wurden größtenteils nach Semesterbeginn zwangsexmatrikuliert. Die 650 Euro Gebühr gezahlt hat also nur ein Bruchteil. Ein Langzeitstudierender verursache aber einen ähnlich hohen Verwaltungsaufwand „wie eine komplette Neueinschreibung“.

Wie viel von landesweit 133 000 Langzeitstudierenden eingenommen wurde, könne man wegen der vielen Widersprüche noch nicht sagen, erklärt der Sprecher des nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministeriums, Thomas Breustedt. Die Einnahmen von 2004 fließen ans Land, ab diesem Jahr zur Hälfte an die Hochschulen. Mit dem Verwaltungsaufwand habe das Land ihnen „viel aufgebürdet“, sagt Breustedt. „Aber das Ziel, dass konzentrierter studiert wird, ist erreicht.“ Schließlich sei nicht nur die Zahl der Studierenden um 20 Prozent gesunken, sondern auch die der Absolventen um ebenso viel gestiegen.

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