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Gesundheit: Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen will eine europäische Lösung für rechtliche Fragen (Interview)

Wolf-Michael Catenhusen ist Staatssekretär im Forschungsministerium und Gentechnik-Experte.Das Interesse der Öffentlichkeit an biomedizinischer Forschung ist so groß wie noch nie.

Wolf-Michael Catenhusen ist Staatssekretär im Forschungsministerium und Gentechnik-Experte.

Das Interesse der Öffentlichkeit an biomedizinischer Forschung ist so groß wie noch nie. Wie erklären Sie sich das?

Es gibt Hoffnung auf neue therapeutische Verfahren, deren Anwendung immer näher rückt. Dabei werden bisher tabuisierte Grenzen überschritten, zum Beispiel beim "therapeutischen" Klonen. Abstrakte Befürchtungen werden konkrete Möglichkeit.

Beim therapeutischen Klonen werden ja Stammzellen benutzt, die sich noch in viele verschiedene Gewebearten entwickeln können. Viele Forscher sehen in ihnen einen großen Hoffnungsträger gegen Krankheiten.

Natürlich gibt es die Hoffnung, mit Hilfe von Stammzellen Schwerkranke besser zu behandeln. Dabei kann jedoch ein ethisches Dilemma entstehen, etwa wenn eine menschliche Eizelle entkernt und mit einem neuen genetischen Programm versehen wird, um dann zum Zwecke der Organgewinnung in den Prozess der Menschwerdung überzugehen. Ein solches Verfahren ist nach deutschem Recht verboten. Denn wir haben mit dem Embryonenschutzgesetzt einen bewährten Rahmen, nach dem die Befruchtung einer menschlichen Eizelle nur dem Herbeiführen einer Schwangerschaft dienen darf. Ich bin zurzeit gegen eine Änderung, denn Stammzellen haben sich bisher noch nicht einmal im Tierversuch bewährt. Wir sollten also nicht präventiv ein Gesetz ändern, bevor überhaupt klar ist, ob man damit kranken Menschen wirklich hilft.

Wie könnte denn auf diesem Gebiet eine einheitliche europäische Lösung aussehen?

Den einzigen Ansatzpunkt zur Ausbildung europäischer Rechtsnormen sehe ich in der vieldiskutierten Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarats.

Der Deutschland nicht beigetreten ist.

Frankreich und England übrigens auch nicht. Aber zurück zum Thema therapeutisches Klonen. Wir arbeiten an einem Zusatzprotokoll der Menschrechtskonvention zum Thema Embryonenforschung. Dabei ist der Komplex Stammzellen und therapeutisches Klonen mit enthalten. Hier könnte sich ein europäischer Standpunkt abzeichnen. An dem Beispiel sieht man, wie wichtig die Arbeit an dem Protokoll ist. Das muss man auch jenen sagen, die die Menschenrechtsrechtskonvention generell in Frage stellen.

Heißt das, dass sie sich nach Fertigstellen des Protokolls vorstellen können, der Konvention beizutreten?

Ich kann hier nur für mich persönlich sprechen. Entscheiden wird das Parlament. Es muss aber nachdenklich stimmen, dass wichtige Entscheidungen über europäische Standards im Umgang mit dem therapeutischen Klonen ohne Einflussnahme Deutschlands erfolgen. Hier droht eine Isolation.

Wie stehen Sie denn zum Thema menschliche Gen-Patente? Werden wir auf diese Weise geistiges Eigentum von "Gen-Konzernen", wie "Greenpeace" meint?

Unsere Gene sind kulturelles Erbe der Menschheit und dürfen nicht privatisiert werden. Wir müssen vor allem sicherstellen, dass Informationen über menschliche Gene für jedermann offen und frei zugänglich sind. Dieser Erwartung trägt die europäische Biopatent-Richtlinie dadurch Rechnung, dass sie ein klares Verbot der Patentierung von Rohdaten menschlicher Gene festschreibt. Aber wir stehen vor einem Dilemma: wir wissen, dass Gene wichtige Ansätze für Arzneien darstellen. Um dieses therapeutische Potenzial zu nutzen, brauchen wir auch Investitionen aus der Wirtschaft. Deshalb erlaubt die Richtlinie die Patentierung von Genen, wenn diese verbunden ist mit einer Anleitung zu technischem Handeln und einer konkreten Anwendung, etwa der Bekämpfung einer Krankheit.

Wird die Bundesregierung die EU-Richtlinie denn auch umsetzen?

Es gibt einen Referentenentwurf, es findet die Abstimmung zwischen den Ministerien statt, und es gibt eine Anhörung von Interessenverbänden. Wir befinden uns mitten im Prozess der Entscheidung.

Vor kurzem gaben deutsche Forscher bekannt, Chromosom 21 entziffert zu haben. Gleichzeitig forderten sie mehr Geld. Das Ministerium hat nun angekündigt, die Mittel um die Hälfte zu erhöhen. Reicht das, oder verlieren wir endgültig das Rennen mit den amerikanischen Sequenzierfabriken?

Natürlich ist es so, dass die Lebenswissenschaften in Deutschland im Vergleich zu den USA strukturell unterfinanziert sind. Aber wir können nicht in einem Haushaltsjahr Fehlentwicklungen von 15, 20 Jahren ausgleichen. Wir bemühen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten, die Mittel zu steigern, nicht nur für die direkte Genomforschung. Es wird ein beträchtliches Wachstum geben, aber Erwartungen, eine halbe oder eine Milliarde Mark auf den Tisch zu legen, können wir "aus dem Stand" für den Haushalt 2001 nicht gerecht werden.

Mit der immer genaueren Kenntnis unseres genetischen Bauplans werden auch immer bessere Tests möglich. Sollten Versicherungen solche "in die Zukunft blickenden" Gen-Tests fordern dürfen?

Wir meinen nein, denn das verstößt gegen das Solidarprinzip der Versicherung. Das Interview führte Hartmut Wewetzer.

Das Interesse der Öffentlichkeit an biomedizi

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