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Gesundheit: Stammzellen gegen Schlaganfälle: Hilfe fürs Hirn aus der Nabelschnur

US-Forscher möchten Patienten mit Schlaganfall sowie Alzheimer- oder Parkinson-Kranken auch ohne den Einsatz embryonaler Stammzellen helfen. Statt von Embryonen glauben sie diesen vielversprechenden Zelltyp aus Nabelschnüren gewinnen zu können.

US-Forscher möchten Patienten mit Schlaganfall sowie Alzheimer- oder Parkinson-Kranken auch ohne den Einsatz embryonaler Stammzellen helfen. Statt von Embryonen glauben sie diesen vielversprechenden Zelltyp aus Nabelschnüren gewinnen zu können. Ihr Gewebe wird bisher oft ungenutzt nach einer Entbindung entsorgt. Mit Stammzellen ist es in einigen Tierversuchen gelungen, zerstörte Hirnzellen zu ersetzen und verlorene Funktionen des Gehirns wiederherzustellen.

Paul Sanberg von der Universität von Südflorida stellte einen ersten Tierversuch mit Nabelschnur-Stammzellen in San Francisco vor. Auf dem weltweit größten fachübergreifenden Wissenschaftskongress informieren sich derzeit 5000 Forscher über neue Erkenntnisse in den verschiedensten Gebieten.

Sanberg und Kollegen entfernten die Stammzellen aus Nabelschnüren von Ratten und legten sie in eine Nährlösung, die unter anderem Vitamin-A und Wachstumshormone enthielt. Darin entwickelten sich die Stammzellen zu unreifen Nervenzellen. Anschließend spritzte man diese in die Blutbahn einer Gruppe von etwa 60 Ratten, bei denen man vorher einen Schlaganfall künstlich ausgelöst hatte. Das Resultat: Die Nager hatten sich einen Monat nach der Injektion zu 80 Prozent von dem Schlaganfall erholt. Kontrolltiere, die nicht mit den Stammzellen behandelt worden waren, zeigten im gleichen Zeitraum nur eine Besserung von etwa 20 Prozent.

Mediziner hoffen Hirnschäden mit Stammzellen heilen zu können. Außerdem glauben sie, kranke und verschlissene Organe mit diesem Zelltyp erneuern zu können. Allerdings sind Forschungsprojekte mit den meist aus Embryogewebe gewonnenen Zellen nur in den USA und Großbritannien erlaubt. In Deutschland verstoßen sie gegen das Embryonengesetz.

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