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Gesundheit: Studentische Unruhestifter

Von George Turner, Wissenschaftssenator a.D.

In Berlin findet wieder einmal ein Phantomstreit statt: Die Regierungskoalition hat den Studierenden mehr Mitbestimmung durch Einführung der Viertelparität versprochen. Das ist die Besetzung von Gremien mit Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern, Studierenden und sonstigen Mitarbeitern mit jeweils gleicher Anzahl. Seit geraumer Zeit spielt diese Paritätenfrage in der hochschulpolitischen Diskussion kaum noch eine Rolle – außer in Berlin.

Allen Ernstes meinen Studierende, die Satzungen der Universitäten dürften nicht einseitig an Effizienz ausgerichtet sein, sie müssten auch an dem Kriterium der demokratischen Gestaltung der Hochschulen gemessen werden. Um Zweifel auszuschließen: Auch nach geltendem Recht sind alle Gruppen in den Entscheidungsgremien mit Sitz und Stimme vertreten, nur eben nicht in Form der viertelparitätischen Beteiligung. Und das ist auch gut so. Wozu es führt, wenn man solchen Forderungen nachgibt, haben gerade die Berliner Universitäten im Westteil der Stadt leidvoll erfahren müssen. Um das Jahr 1970 hatte man an einigen deutschen Universitäten die Drittelparität eingeführt. Die Wirkungen waren derart verheerend, dass die Landesgesetzgeber dies schnell wieder änderten. Schließlich galt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: In bestimmten Angelegenheiten müsse die Gruppe der Professoren die Mehrheit der Stimmen haben.

Und jetzt eine neue Debatte? Die Berliner Universitäten haben gerade wieder Tritt gefasst. Sie stehen in den Rankinglisten, über die man getrost streiten kann, überwiegend gut und besser da. Trotz drastischer Sparmaßnahmen erfüllen sie ihre Aufgaben in Lehre und Forschung so, dass die Nachfrage nach Studienplätzen weiterhin groß ist. Professoren überlegen schon mal, wegen der Mittelkürzungen fortzugehen oder einen Ruf nach Berlin abzulehnen – die Attraktivität der Stadt kompensiert dann aber manches Defizit.

Neben der Planungssicherheit, also der Zusage über die Ausstattung von Personal- und Sachmitteln über einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren durch Hochschulverträge, brauchen die Universitäten auch Organisationsruhe. Ihre Struktur und der Aufbau ihrer Organisation darf nicht wieder Gegenstand der Diskussion und politischen Disposition sein. Gerade aber dies geschieht, wenn die Paritätenfrage am Köcheln gehalten wird. Es mag für den Senat von Berlin bequemer sein, auf Erinnerungen der Studierenden, dass die Koalition die Viertelparität in Aussicht gestellt hat, nicht zu reagieren. Ehrlicher und für die Arbeit der Hochschulen konstruktiver wäre es, wenn der Senat erklärte, dass dies selbst in Berlin kein Thema mehr sein kann.

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