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Gesundheit: Studiengebühren: Bayern droht mit Verfassungsklage

Das von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) angekündigte Gesetz für ein Studiengebührenverbot stößt bei den unionsgeführten Bundesländern auf Widerstand. Bayerns Wissenschaftsminister Hans Zehetmair (CSU) hat Verfassungsklage angekündigt.

Das von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) angekündigte Gesetz für ein Studiengebührenverbot stößt bei den unionsgeführten Bundesländern auf Widerstand. Bayerns Wissenschaftsminister Hans Zehetmair (CSU) hat Verfassungsklage angekündigt. Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Annette Schavan (CDU), sagte, "eine Mehrheit im Bundesrat ist diesem Gesetz keineswegs sicher".

Bulmahn hatte am Wochenende ein Gesetz angekündigt, mit dem sie Studiengebühren innerhalb der normalen Studienzeit verbieten will. Jeder Student soll demnach die Regelstudienzeit plus mindestens vier weitere Semestern ohne Gebühren studieren können - in den meisten Fächern sind das 6,5 Jahre. Das entspricht exakt einer Vereinbarung der Landes-Kultusminister vom vergangenen Jahr. Die Billigung des SPD-Präsidiums hat sich Bulmahn für diesen Vorstoß bereits gesichert. Mit dem Gesetz will sie verhindern, dass die Langzeitgebühren zum Einstieg in Gebühren vom ersten Semester an werden.

Schavan sagte dazu, in Fragen der Kulturhoheit seien die Länder sehr sensibel. "Daher wollen einige grundsätzlich kein Bundesgesetz, das in ihre Gestaltungsfreiheit bei der Hochschulfinanzierung eingreift." Die Ministerpräsidenten hätten im vergangenen Jahr einen Staatsvertrag zum Studiengebührenverbot bereits abgelehnt. Zehetmair betonte, dass er selbst keine Gebühren für das Erststudium einführen werde. "Aber das ist eindeutig Ländersache", sagte der Minister. "Wenn das Gesetz tatsächlich kommt, erheben wir Klage."

Langzeitgebühren im Saarland

Das Saarland hat unterdessen angekündigt, dass es so bald wie möglich Gebühren für Langzeitstudenten einführt. "Dass das Bundesverwaltungsgericht in der vergangenen Woche die Gebühren in Baden-Württemberg gebilligt hat, gibt uns grünes Licht", sagte der saarländische Kultusminister Jürgen Schreier (CDU) dem Tagesspiegel. "Das habe ich schon bei meinem Amtsantritt angekündigt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt." Der Gesetzentwurf werde dem Kabinett nach der Sommerpause vorgelegt und in diesem Jahr in den Landtag eingebracht.

"Das war schon lange fällig", meinte Schreier. "Die Universität bietet durchaus ein Angebot, mit dem man ein Studium in 13 Semestern abschließen kann. Vorausgesetzt, man studiert zielstrebig." Ein zeitlich unbegrenztes Studium allein auf Kosten des Steuerzahlers sei nicht vertretbar.

Die Regelung im Saarland soll sich am "baden-württembergischen Modell" orientieren. Baden-Württemberg schöpft die KMK-Vereinbarung voll aus. Dort müssen Studenten, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten, 1000 Mark für jedes weitere Semester zahlen. 60 Millionen Mark sind dabei in den letzten drei Jahren zusammengekommen.

Im Saarland ist nach Schreiers Angaben jeder vierte Student 30 Jahre und älter. Viele von ihnen hätten entsprechend lange Studienzeiten vorzuweisen. Dabei gehe es hauptsächlich um die einzige Universität des Landes. Auch bei der Verwendung der Gebühren will Schreier sich am Beispiel Baden-Württemberg orientieren und das Geld über einen Fonds an die Hochschule zurückgeben. "Das ist natürlich auch ein Signal an die Hochschulen, noch bestehende Hürden für ein zügiges Studium endlich abzubauen."

Brandenburg hat dagegen Spekulationen zurückgewiesen, auch dort werde nun über Langzeitgebühren nachgedacht. "Unsere Hochschulen wurden fast alle nach der Einheit neu gegründet. Wir haben solche Probleme mit den Studienzeiten noch gar nicht", sagte ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums. Im SPD-geführten Niedersachsen gibt man sich dagegen etwas unbestimmt. "Im Doppelhaushalt 2002/2003 sind keine Gebühren berücksichtigt", weist eine Sprecherin entsprechende Vermutungen zurück.

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