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Gesundheit: Übergriffe in Weiß

Ärzte müssen ihre Patienten über jede Behandlung informieren – doch so mancher von ihnen schreitet sofort zur Tat

Jede der jungen Frauen klagte in verschiedenen Hausarztpraxen über Kopfschmerzen. Was sie dabei zum Teil erlebten, empörte sie. Eine musste sich ausziehen und der Arzt tastete ihr Bauch und Brüste, Achseln und Leisten ab. Einer anderen setzte der Arzt sich ohne jede Distanz gegenüber, ließ sie den Oberkörper frei machen, drehte sie hin und her, und sie fühlte sich gar nicht wohl dabei. Einer dritten drängte der Arzt gleich eine intravenöse Spritze auf. Und die vierte verspürte plötzlich einen schmerzhaften Ruck. Ohne Vorwarnung, geschweige Zustimmung, hatte der Arzt von hinten chiropraktisch Hand an sie gelegt.

„Übergriffe“ nennt Stefan Wilm von der Abteilung Allgemeinmedizin der Universität Düsseldorf die sexuell getönten Szenen und therapeutischen Überraschungsangriffe. Denn jede Behandlung – nicht etwa nur Operationen – ist nur dann rechtlich zulässig, wenn der Arzt persönlich den Patienten vorher darüber aufgeklärt und sich seiner Einwilligung vergewissert hat. Wie Wilm auf dem Potsdamer Kongress der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familiendisziplin berichtete, wurden die Übergriffe nur zufällig bekannt: als Nebenergebnis einer Studie, bei der man feststellen wollte, wie Hausärzte Kopfschmerz behandeln und warum es offenbar recht große Unterschiede dabei gibt. 52 männliche Hausärzte nahmen daran teil. Sie wussten vorher, dass ihnen im Verlauf der Studie zwei Pseudo-Patientinnen untergeschmuggelt wurden, die ein in der Handtasche verstecktes Tonband mitlaufen ließen und die Beratung gleich hinterher protokollierten. Es waren sechs Studentinnen, darunter auch eine der Medizin. Sie erlebten bei 92 auswertbaren Praxisbesuchen sechs Übergriffe, durch einen der Ärzte sogar zwei; das war der einzige, der die Tonbandaufzeichnung nicht erlaubt hatte.

Aber nicht nur die Übergriffe selbst überraschten die Studienleitung, sondern auch der Umgang der Ärzte und „Patientinnen“ damit. Die Ärzte bagatellisierten ihr Fehlverhalten: „Sie war überrascht“, sagte der Chiropraktiker, „aber ich kann das gut, und Überraschung gehört dazu.“ Und der Brustabtaster: „Ich guck’ die dann immer durch, manchmal findet man ja einen Nebenbefund.“

Die Studentinnen riefen zwar spontan an und äußerten ihre Empörung, aber keine beendete die Situation durch Enttarnung (was erlaubt war), und später spielten auch sie die Sache herunter. Wilm staunte über die Diskrepanz zwischen der sonst so kritischen Einstellung der jungen Akademikerinnen und ihrer „lämmerhaften Haltung“. Sie waren ja nicht einmal krank, also in keiner Weise vom Arzt abhängig. „Wie gehen wir Ärzte denn mit normalen, weniger kritischen Patienten um und wie reagieren sie?“, fragte er. „Ist dies nur die Spitze eines Eisbergs?“ Die Diskussion zeigte, dass die Hausärzte im Auditorium diese Mitteilungen nicht etwa als Nestbeschmutzung abwehrten, sondern als Beginn eines Selbstreinigungsprozesses erkannten.

Nach Studien der 90-er Jahre kommt es bei bis zu 20 Prozent aller Psychotherapeuten zu sexuellen Übergriffen. Ist auch der Hausarzt seiner Patientin gefährlich nahe? Zu den therapeutischen Übergriffen meinte einer der Zuhörer: „Vieles, was der Arzt tut, wird dem Patienten nicht erklärt und nicht mit ihm abgestimmt. Wir haben nicht verinnerlicht, was gesetzlich festgeschrieben ist.“ Ein anderer wies auf das asymmetrische Verhältnis zwischen Arzt und Patient hin: „Der Arzt darf etwas tun, was der Patient nicht beurteilen kann und hinnehmen muss.“

Ein Hausarzt bekannte: „Ich habe eine Achtzigjährige gegen Grippe geimpft, ohne sie zu fragen. Dann hörte ich von ihrem Rechtsanwalt. Diese Patientin habe ich verloren. Wahrscheinlich hatte ich da einen Anfall von Omnipotenzwahn.“

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