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Gesundheit: Urteil: Gericht garantiert Privatschulen Freiheit

Eine Privatschule darf nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Unterricht auch jahrgangsübergreifend erteilen. Die Schüler müssten erst am Ende ihrer Ausbildung über eine mit den öffentlichen Schulen "gleichwertige Gesamtqualifikation" verfügen, entschied das Gericht.

Eine Privatschule darf nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Unterricht auch jahrgangsübergreifend erteilen. Die Schüler müssten erst am Ende ihrer Ausbildung über eine mit den öffentlichen Schulen "gleichwertige Gesamtqualifikation" verfügen, entschied das Gericht. Es verpflichtete damit den Freistaat Bayern, eine Montessorischule "ohne Widerrufsvorbehalt" zu genehmigen. Der Freistaat hatte sich einen Widerruf der Genehmigung für den Fall vorbehalten, dass an der Schule jahrgangsgemischte Klassen gebildet würden.

Das Gericht urteilte demgegenüber, die vom Grundgesetz geforderte Gleichwertigkeit von Ersatzschulen erstrecke sich nur auf die Gesamtqualifikation am Ende der Ausbildung. Andernfalls würde das verfassungsmäßige Recht der Privatschulen auf einen bei Lehrinhalten und -methoden eigenständig geprägten Unterricht "zu stark eingeengt". Eine derart erhebliche Einschränkung der Privatschulfreiheit sei auch durch mögliche Schwierigkeiten der Schüler beim Übertritt in eine öffentliche Schule nicht zu rechtfertigen. (BVerwG 6 C 5.00 - Urteil vom 13. Dezember 2000)

Kna

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