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Gesundheit: Was gilt denn nun?

Zu viel ist unklar/Von Joachim W. Dudenhausen

Eine Reihe von Fragen muss beantwortet werden, bevor die Begutachtung durch den Wissenschaftsrat und der Umsetzungsprozess beginnen können. Die Bildung einer gemeinsamen Fakultät, die Änderung der Rechtsform des Klinikums, die Budget und Haushaltstrennung von Forschung und Lehre sowie Krankenversorgung sind Konzepte, denen die Charité grundsätzlich zustimmen kann.

Neben diesen Vorschlägen sieht die Expertenkommission aber Einzelmaßnahmen vor, die der Campus-Idee der vernetzten medizinischen Forschung und Krankenversorgung folgen. Es sind vielfältige Umzüge von Kliniken und Instituten zwischen den einzelnen Campi vorgesehen – immer unter dem Gesichtspunkt der Schwerpunktbildung und nach dem Motto „Stärken stärken, Schwächen abbauen“. Wo sind die für die Umzüge notwendigen Investitionen in dem Experten-Gutachten berechnet? Mindern sie den Spareffekt? Das Experten-Gutachten sagt eine strukturell bedingte sowie DRG-bedingte Bettenreduktion voraus. Wo sind in dem Experten-Gutachten die verminderten Einnahmen berücksichtigt? Mindern sie den Spareffekt?

Es wird von drei Hochschulmedizin-Campi „bis auf weiteres“ ausgegangen. Was heißt das? Laut Gutachten kann „langfristig“ die Hochschulmedizin auf zwei Standorte konzentriert werden, langfristig soll auf den Standort Virchow-Klinikum verzichtet werden können. Allerdings berichtete der Vorsitzende der Kommission, Winfried Benz, am 16. Oktober in der „Berliner Zeitung“, dass er selbst zum Erreichen des Sparzieles den Verzicht auf den Standort nicht als nötig erachtet. Was gilt nun?

Es kann doch nicht heute über eine Statusänderung – die offensichtlich noch nicht einmal nötig ist – in ferner Zukunft entschieden werden. Zumindest ist zu gegebener Zeit eine Evaluation unumgänglich. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Virchow-Klinikum ein gleichberechtigter Standort. Für die Kliniker und Forscher im Virchow-Klinikum bedeutet es nun, kreative Energie zum verstärkten Ausbau zu investieren.

Das Expertengutachten ist der Forschung gewidmet, Lehre als universitäre Aufgabe ist nur marginal berücksichtigt. Die Bedeutung des Reformstudienganges, von der ganzen Charité getragen und aus dem Virchow-Klinikum hervorgegangen, wird nicht herausgestellt. Dass in der Charité 7.3 Studienbewerber pro Studienplatz im Wintersemester 2002/3 zu registrieren waren und sie damit in der Beliebtheit bei den Studienanfängern weit an der Spitze der deutschen medizinischen Fakultäten lag, wird nicht gewürdigt. Was sind die Folgen aus dem Expertengutachten für die Lehre? Sollen die Studierenden der neuen Fakultät (ZUMB = Zentrum universitärer Medizin Berlin) sich als ZUMBies mit ihrer Fakultät identifizieren? Hoffentlich empfinden sie sich nicht als Zombies. Der Name Charité muss erhalten bleiben!

Warum soll das Institut für medizinische Physik und Biophysik an andere Fakultäten der Humboldt-Universität abgegeben werden? Wo ist da ein Spareffekt?

Es bleibt festzuhalten: Die Humboldt-Universität und die Charité haben zu keinem Zeitpunkt der Übernahme des Expertengutachtens ohne Prüfung zugestimmt. Nun muss das Gutachten eingehend studiert und fachlich geprüft werden, müssen alle Beteiligten auch von der wirtschaftlichen Effizienz überzeugt sein.

Der Autor ist Dekan der Medizinischen Fakultät Charité der Humboldt Universität.

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