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Gesundheit: „Zu viel überkommene Gremienkultur“ Wissenschaftsrat kritisiert Gesetzentwurf zur Fusion der Medizin

Der Wissenschaftsrat hat erhebliche Bedenken gegen den Entwurf für ein Berliner Vorschaltgesetz zur Hochschulmedizin, den das Abgeordnetenhaus am Donnerstag in erster Lesung beraten hat. „Der Gesetzentwurf greift zu kurz", sagte der Generalsekretär des Wissenschaftsrates, Wedig von Heyden, dem Tagesspiegel.

Der Wissenschaftsrat hat erhebliche Bedenken gegen den Entwurf für ein Berliner Vorschaltgesetz zur Hochschulmedizin, den das Abgeordnetenhaus am Donnerstag in erster Lesung beraten hat. „Der Gesetzentwurf greift zu kurz", sagte der Generalsekretär des Wissenschaftsrates, Wedig von Heyden, dem Tagesspiegel. „Insbesondere wird nicht deutlich, dass beide Fakultäten und Klinika tatsächlich unter einem Dach, dem Vorstand, vereinigt werden sollen.“ Das sei aber wesentlich für die Empfehlung des Wissenschaftsrates, damit der Vorstand rasch zu Entscheidungen kommen könne. Der Entwurf bleibe dabei halbherzig.

Mit dem Vorschaltgesetz will die Politik schnell die Fusion der Universitätsklinika Charité und Benjamin Franklin (UKBF) einleiten. Dafür werden Teile des Berliner Hochschulgesetzes geändert und die Entscheidungsgremien festgelegt. Sie müssen die Fusion realisieren und durchsetzen. Der Wissenschaftsrat hatte im Januar für Berlins künftige Hochschulmedizin Vorschläge unterbreitet. Die Zeit für die Umsetzung drängt bereits, denn mit der Fusion müssen bis zum Jahr 2010 rund 98 Millionen der jährlich knapp 270 Millionen Euro Landeszuschuss für die Hochschulmedizin eingespart werden. Dazu sollen Fachdisziplinen, die bisher an zwei oder drei Standorten vorgehalten wurden, an einem Ort zusammengeführt, andere ganz eingestellt werden.

„Ob der Umstrukturierungsprozess gelingt, hängt wesentlich von einem durchsetzungsfähigen Vorstand ab“, erläuterte von Heyden. Der Vorstand müsse entscheiden – auch in strittigen Fragen. So stehe beispielsweise schon bald das Votum an, welche Fachgebiete wo zusammengeführt und welche Bereiche reduziert werden. „Ob ein Fach künftig am Standort Charité oder Steglitz angesiedelt werden soll, ist eine schwierige Entscheidung“, gab der Generalsekretär zu bedenken. Lange Abstimmungsprozesse in den Gremien erschwerten das erheblich. „Für diese unpopulären Maßnahmen braucht der Vorstand ein Optimum an rechtlich abgesicherter Unterstützung.“

Doch dafür fehle dem Gesetz die Eindeutigkeit. „In dem vorliegenden Entwurf findet sich viel zu viel von der überkommenen Gremienkultur“, kritisierte von Heyden. Sieben „Organe“ seien für die neue „Charité Hochschulmedizin Berlin“ vorgesehen. Vor allem aber müsse der Vorstand das Recht bekommen, die Satzung zu ändern, natürlich mit Zustimmung des Aufsichtsrates. „Wenn man bedenkt, wieviele Interessen durch die Fusion berührt sind, muss das Gesetz da völlig eindeutig sein.“

Ursprünglich sollte sich der klare Wille zum Neuanfang auch darin zeigen, dass zwei von drei hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern seit acht Jahren nicht mehr in Berlin gearbeitet haben – also eine gewisse Distanz zu den möglicherweise unterschiedlichen Interessen an UKBF und Charité entwickelt haben. „Doch davon ist jetzt nicht mehr die Rede“, so der Generalsekretär. Aber wann solle diese Regelung greifen, wenn nicht jetzt, vor der Berufung der Vorstandsmitglieder.

Das Votum des Wissenschaftsrates bekommt spätestens dann Gewicht, wenn es um die Anmeldung der neuen Hochschuleinrichtung für die Förderung mit Hochschulbaumitteln des Bundes geht. Dabei stehen letztlich mehrere Milliarden Euro auf dem Spiel.

Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen in den Gremien des Parlaments beraten und soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden.

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