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Gewalttat: Duisburger Doppelmord aufgeklärt

Der Doppelmord an einer 22-jährigen Frau und ihrem fünf Monate alten Sohn in Duisburg ist offenbar aufgeklärt. Der Täter ist der 21-jährige mutmaßliche Vater des Kindes.

Duisburg - Der junge Mann soll nach Polizeiangaben die beiden am Sonntagabend umgebracht haben, weil es "in seinem Lebensplan keinen Platz" für die beiden gegeben hatte und er sich nicht um sie kümmern wollte. Der gelernte Dreher ist geständig und soll auf Antrag des Staatsanwaltschaft wegen zweifachen Mordes in Untersuchungshaft kommen.

Die Mordkommission der Polizei hatte den jungen Mann am späten Donnerstagabend festgenommen, nachdem dessen Mutter die Behörde informiert hatte. Nach Polizeiangaben hatte der mutmaßliche Mörder, der noch bei seinen Eltern lebte, nach der Tat seiner Mutter gesagt, dass die junge Frau tot sei. Zu diesem Zeitpunkt war die Leiche der 22-Jährigen und des Babys jedoch noch nicht entdeckt worden. Wie es weiter hieß, soll der Beschuldigte die Tat minutiös geplant und sich im Fernsehen informiert haben, wie man Tatortspuren beseitigt.

Am Sonntagabend ist er dann nach derzeitigem Erkenntnisstand in die Wohnung der Frau gekommen. Als der Säugling zu weinen begann, ging er mit der jungen Mutter ins Kinderzimmer. Dort zückte er aus heiterem Himmel ein Butterfly-Messer, mit dem er mehrmals vor allem in den Hals der Frau stach und sie tödlich verletzte. Anschließend tötete er auch das im Kinderbett liegende Baby.

Nach Polizeiangaben trug er bei der Tat Handschuhe, die er später zusammen mit dem Messer in einen Plastiksack gesteckt und dann in einen Kanal geworfen haben will. Wie es weiter hieß, ist der Mann bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Die Vaterschaft für das Kind hatte er bestritten, ein Vaterschaftstest stand bevor.

Die beiden Leichen waren am Mittwochabend von der 14-jährigen Schwester der getöteten Frau entdeckt worden, die einen Schlüssel zu der Wohnung hatte. Als das Mädchen die beiden Toten fand, schrie sie laut. Daraufhin betraten zahlreiche Nachbarn die Wohnung, wodurch die Ermittlungen zusätzlich erschwert wurden. (tso/ddp)

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