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Matthias Steiner

© dpa

Gewichtheber Matthias Steiner: Prozessbeginn zum Unfalltod von Susann Steiner

Susann Steiner war die Ehefrau von Gewichtheber und Olympiasieger Matthias Steiner. Bei einem Verkehrsunfall kam sie ums Leben. Nun hat der Prozess begonnen.

Für viele Menschen war es einer der bewegendsten Momente der Olympischen Spiele 2008 in Peking: Während der Siegerehrung im Gewichtheben zeigte Matthias Steiner ein Foto seiner Ehefrau und widmete ihr seine Goldmedaille. Die 22-jährige Susann Steiner war im Juli 2007 bei einem Verkehrsunfall nahe Heidelberg ums Leben gekommen. Der Verursacher des Frontalzusammenstoßes, ein 57-jähriger Mann aus Dielheim (Rhein-Neckar-Kreis), musste sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Heidelberg wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Der Gewichtheber, der in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, erschien in schwarzem Hemd und schwarzem Jackett zum Prozessauftakt. Er wollte sich zunächst nicht vor den zahlreichen Medienvertretern äußern, obwohl er über die tragische Geschichte in den vergangenen Monaten ausführlich in Interviews berichtet hatte.

Susann Steiner hatte keine Chance

In dem Prozess überraschte zunächst der Angeklagte Franz G., als er die Aussage komplett verweigerte. Sein Anwalt sagte, der 57-Jährige könne sich "an das Unfallgeschehen nicht erinnern". Laut Anklage war er am 16. Juli 2007 auf der B 3 mit seinem Jeep "aus extremer Unaufmerksamkeit" auf die Gegenfahrbahn geraten und dort frontal mit dem Kleinwagen von Steiners Frau zusammengestoßen. Die 22-Jährige habe "keine Chance" gehabt, ihr Fahrzeug aus der Gefahrenzone zu lenken, sagte Staatsanwalt Joachim Steinbacher.

Auf die Frage des Staatsanwalts an Franz G., ob er sich mit Matthias Steiner persönlich in Verbindung gesetzt und ihm das Mitleid ausgedrückt habe, brach der Angeklagte schließlich sein Schweigen. Er habe nicht mit Steiner gesprochen, ihm aber einen Brief geschrieben. "Darin habe ich ausgedrückt, dass es mir unheimlich leidtut und ich nicht wüsste, wie es zu dem Unfall gekommen ist", sagte Franz G. Er fügte hinzu, Steiner habe ein Gespräch im Beisein eines Boulevard-Journalisten führen wollen. "Das habe ich abgelehnt", sagte der Angeklagte.

Steiner betonte auf Nachfragen der Vorsitzenden Richterin, es könne sein, dass eine Boulevard-Zeitung den Vorschlag gemacht habe, "aber der Vorschlag kam nicht von mir". Er hätte auch nur persönlich mit dem Angeklagten gesprochen.

Ursache des Unfalls ist unklar

Der Unfall geschah auf gerader Strecke. Zwei Augenzeugen, die mit ihren Autos direkt hinter Susann Steiner fuhren, berichteten zwar von einem plötzlichen Ausbrechen des Jeeps nach links auf die Gegenfahrbahn, die Ursache dafür blieb im Prozess jedoch ungeklärt. Ein Sekundenschlaf an diesem nachweislich heißen Sommertag sei denkbar, aber nicht erwiesen, sagte ein Sachverständiger.

Der Angeklagte, der seinen Führerschein seit dem 18. Lebensjahr hat und seit neun Jahren dasselbe Auto fährt, äußerte sich dazu nicht. Nach Angaben eines technischen Sachverständigen fuhr der 57-Jährige auf der B 3 jedoch zu schnell. Er sei mit rund 85 Stundenkilometern unterwegs gewesen. Wäre er nur das erlaubte Tempo 70 gefahren, "hätte es für Frau Steiner wesentlich besser ausgesehen".

Norbert Demuth[ddp]

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