zum Hauptinhalt

Panorama: Gletscherbahn-Unglück: Defekter Heizstrahler löste Katastrophe von Kaprun aus

Die Brandkatastrophe in der Gletscherbahn von Kaprun ist durch den Einbau eines Heizlüfters verursacht worden. Dieses Ergebnis eines knapp 1700 Seiten starken Expertengutachtens teilte der Präsident des Salzburger Landesgerichts, Walter Grafinger, am Donnerstag mit.

Die Brandkatastrophe in der Gletscherbahn von Kaprun ist durch den Einbau eines Heizlüfters verursacht worden. Dieses Ergebnis eines knapp 1700 Seiten starken Expertengutachtens teilte der Präsident des Salzburger Landesgerichts, Walter Grafinger, am Donnerstag mit. Bei dem Unglück waren am 11. November vergangenen Jahres 155 Menschen, vornehmlich Skitouristen, ums Lebens gekommen. Die Standseilbahn war in einem Tunnel bis auf das Fahrwerk ausgebrannt.

Grafinger teilte mit, dass der fragliche Heizlüfter - "ein handelsübliches Gerät, wie es fast in jedem Haushalt vorhanden ist" - laut Betriebsanleitung des Herstellers nicht in Fahrzeuge hätte eingebaut werden dürfen. In Kaprun waren Geräte dieser Art 1994 in den Führerständen der beiden Züge installiert worden. Unmittelbar dahinter verliefen die Leitungen für die Bremsflüssigkeit der Züge, "und mindestens eine Leitung muss unmittelbar am Plastikgehäuse des Heizlüfters angelegen haben", sagte Grafinger. Beim kurzzeitigen Betrieb der Heizung in der Talstation der Bergbahn hat, den Gutachtern zufolge, das Gebläse wahrscheinlich infolge "natürlicher Verschleisserscheinungen" ausgesetzt, es kam zu einem Wärmestau im Gerät. Weil aber die Leitungen für die unter 180 bis 190 Bar stehenden Bremsflüssigkeit undicht waren und die schon bei 100 Grad Celsius entflammbare Flüssigkeit schon über längere Zeit ausgetreten war, kam es zum Brand.

Grafinger und der leitende Staatsanwalt in Salzburg, Friedrich Ginthör, lehnten am Donnerstag jede Schuldzuweisung an konkrete Personen ab. Ginthör bestätigte aber, es werde gegen 25 bis 35 Personen ermittelt. Wer die Heizlüfter in einer, laut Gutachter, zu hohem Brandpotenzial führenden Weise eingebaut hatte, wurde nicht mitgeteilt. Ermittelt wird laut Staatsanwalt auch gegen die Hersteller oder Einbauer jener Brandschutztore am oberen Ende des 3900 Meter langen Tunnels, der im Notfall die Bergstation vor dem Eindringen gefährlicher Rauchgase hätte schützen sollen. Am Tag der Katastrophe blieben sie aber offen stehen; auf diese Weise starben in der Bergstation ein Mitarbeiter der Gletscherbahn und zwei Touristen.

Auf die Frage, warum in Kaprun ein Hydrauliköl mit derart niedriger Entzündungstemperatur verwendet wurde, sagte der Leiter der zuständigen Kriminalpolizei, Franz Lang, dies sei aus "ökologischen Erwägungen" geschehen. Um Verschmutzungen der unter der Gletscherbahn hindurchfließenden Kapruner Ache zu vermeiden, hätten die Betreiber eine biologisch abbaubare Flüssigkeit gewählt. Bedenken, so ließ sich aus weiteren Gutacher-Zitaten erschließen, hatten in Kaprun nicht bestanden: Bis zu dieser Katastrophe habe nirgendwo auf der Welt der Führerstand einer solchen Bahn gebrannt, hieß es.

Staatsanwalt Ginthör machte bei der Pressekonferenz auch deutlich, dass es in den Zügen an Sicherheitsvorkehrungen gemangelt hat. So habe es weder Feuerlöscher noch Hämmer zum Einschlagen der Scheiben gegeben; eine Öffnung der Türen und Fenster von innen sei nicht möglich gewesen. Auch hätten die Fahrgäste im unteren Teil des Zuges, in dem der Brand ausbrach, keine Möglichkeit gehabt, den Fahrer in der oberen Führerkabine zu verständigen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false