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Glücksspiele: Zocker verklagt seine Spielbank

Der Fall erinnert im ersten Moment an die USA, wo man Unternehmen auch für ziemlich abwegige Dinge verklagen kann. Doch es geht um einen Spielsüchtigen in Deutschland, der trotz einer "Spielsperre" an Geldspielgeräte eines Casinos gelassen wurde.

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob Spielcasinos künftig wirksamere Kontrollen für Spielsüchtige einrichten müssen. Das Karlsruher Gericht verhandelte über die Schadensersatzklage eines notorischen Spielers gegen den Casinobetreiber Westdeutsche Spielbanken. Der Mann, ein gut verdienender Vertriebsleiter aus Bielefeld, hatte 1998 freiwillig eine bundesweite Spielsperre gegen sich verhängen lassen, verzockte aber in den Jahren 2000 und 2001 im Automatenspiel des Casinos Bad Oeynhausen 120.000 Mark (rund 61.300 Euro). Nun will er die Verluste erstattet haben, weil der Zugang zum "Kleinen Spiel" des Casinos nicht kontrolliert und die Spielsperre damit nicht durchsetzbar war. Das BGH wird sein Urteil am 25. Oktober verkünden.

Nach einem Grundsatzurteil des BGH vom Dezember 2005 kann ein Spieler nach einer Selbstsperre seine Verluste zurückfordern, wenn dem Casino wirksame Kontrollen "möglich und zumutbar" sind. Das hatte der BGH damals jedenfalls für die sogenannten Telecash-Geräte bejaht, an dem sich der damalige Kläger im Casino Nachschub von seinem Konto geholt hatte. Diesmal geht es um die seinerzeit offen gebliebene Frage, ob die Spielbanken generell den Zugang zu den Automatensälen ("Kleines Spiel") kontrollieren müssen. Bisher ist dies nur für das "Große Spiel" Pflicht, also etwa Roulette und Black Jack, soll aber - wenn Anfang 2008 der geplante Glücksspielstaatsvertrag in Kraft tritt - dann auch fürs Kleine Spiel gelten.

Nach den Worten des BGH-Senatsvorsitzenden Wolfgang Schlick ist es nicht von der Hand zu weisen, dass auch an den Automaten erhebliche Verlustrisiken für Spielsüchtige drohen. "Der Fall zeigt, dass es auch beim Kleinen Spiel möglich ist, sich um Haus und Hof zu spielen." Der Anwalt des Casinobetreibers verwies darauf, dass man den Spielbanken zumindest für die Zeit vor dem Grundsatzurteil vom Dezember 2005 keine Vorwurf machen könne. Laut Fachverband Spielsucht sind bundesweit rund zwei Dutzend solcher Klagen anhängig. Mehrere 100.000 Euro seien bereits an Spielsüchtige zurückgezahlt worden. (mit dpa)

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