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Hipster-Accessoire. Google-Gründer Sergej Brin mit Google-Brille.

© REUTERS

Google Glass: 90 000 Dollar für Testbrille

Der Konzern untersagt nun den Weiterverkauf. Das führt zu Empörung. Darf ein Unternehmen Käufern untersagen, ein Produkt weiterzuverkaufen?

Berlin - Ein Jahr nach den ersten Ankündigungen werden derzeit die ersten Testgeräte von Googles Datenbrille Glass ausgeliefert. Die Datenbrille enthält einen Mini-Projektor, der das Computerbild auf das Auge umlenkt. Die Größe entspricht einem 25-Zoll großen HD-Bildschirm in einer Entfernung von 2,5 Metern. Die ausgewählten Tester können die Datenbrillen für 1500 Dollar kaufen, müssen sich allerdings auf restriktive Nutzungsbedingungen einstellen. So ist es nicht erlaubt, die „Glass Explorer Edition“ zu verkaufen, zu verleihen oder an jemand anderen zu übergeben – andernfalls nimmt Google für sich das Recht in Anspruch, die Brille zu deaktivieren. Wie die Zeitschrift „Wired“ berichtet, werden für die Testbrille inzwischen bis zu 90 000 Dollar geboten. Für die endgültige Version der Brille gelten diese Beschränkungen nicht. Zwar bleibt der kommerzielle Weiterverkauf der Datenbrille auch dann untersagt, andere Arten des Wiederverkaufs sind davon jedoch nicht betroffen. Das Verschenken von Google Glass wird ausdrücklich gestattet. Um jedoch die volle Unterstützung durch Google zu erhalten, muss die Brille in diesem Fall jedoch auf den neuen Besitzer eingetragen werden. sag

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