zum Hauptinhalt

Großbritannien: Klinikstreit gewonnen: 13-Jährige darf sterben

Hannah Jones erkrankte mit fünf Jahren an Leukämie. Die Behandlung der Krebspatientin hinterließ ein Loch in ihrem Herzen, das Ärzte gegen ihren Willen mit einem Spenderorgan tauschen wollten. Doch die mittlerweile 13-Jährige will zu Hause sterben.

Ein 13-jähriges todkrankes Mädchen aus Großbritannien darf sterben. Hannah Jones und ihre Familie setzten sich gegen ein Krankenhaus durch, das der 13-Jährigen gegen den eigenen Willen ein neues Herz implantieren wollte. Die Klinik im westenglischen Hereford entschied, den Rechtsstreit am Obersten Gerichtshof nicht weiterzuverfolgen. Das Mädchen dürfe im Kreise seiner Familie sterben, berichteten mehrere britische Medien am Dienstag.

In den Streit hatte sich die Kinderschutz-Behörde eingeschaltet. Diese drohte den Angaben der Familie zufolge, Hannah aus der Obhut der Eltern zu nehmen, damit die Transplantation durchgeführt werden könnte. Doch das Mädchen, das ein Loch im Herz hat, wollte lieber in Würde sterben. Die Familie war zuvor über die Risiken der Operation aufgeklärt worden: Sie könnte tödlich ausgehen und das Immunsystem der jungen Patientin könnte derart geschwächt werden, dass sie unter anderem von Medikamenten abhängig bliebe.

Vater: Immer das Beste für die Tochter

"Es ist empörend, dass die Leute aus dem Krankenhaus dachten, wir wollten nicht das Beste für unsere Tochter", sagte Hannahs Vater Andrew Jones dem "Daily Telegraph". Seine Tochter habe sehr unter der Vorstellung gelitten, vor Gericht geladen zu werden. Die Familie hofft nun, dass Hannah noch ein Mal Weihnachten erleben kann. "Sie haben mir alles erklärt, aber ich wollte keine Operationen mehr durchstehen. Ich hatte genug von Krankenhäusern und wollte nach Hause", erzählte Hannah der Zeitung "Daily Mirror".

Bei Hannah war im Alter von fünf Jahren eine seltene Form der Leukämie diagnostiziert worden. Sie musste starke Medikamente nehmen, die das Loch im Herz verursachten. Nachdem die Krebsbehandlung eingestellt wurde, erholte sich das Herz jedoch nicht. Die Entscheidung des Krankenhauses fiel, nachdem Hannah einen Kinderschutz-Beamten von ihrem Willen überzeugt hatte. Die Klinik hatte die Rechtsschritte im Februar eingeleitet. (nal/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false