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"Hammermörderin"-Urteil: Lebenslang nach Doppelmord in Schweden

Ein schwedisches Berufungsgericht hat die als "Hammermörderin" bekannt gewordene Deutsche Christine S. zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie soll zwei Kinder erschlagen haben. Ihr Verteidiger kündigte an, erneut in Berufung zu gehen.

"Sie war besessen vom Ex-Geliebten", sagte der schwedische Gerichtsvorsitzende und verkündete das Urteil gegen die Studentin aus Hannover: Lebenslange Haft und Ausweisung aus Schweden wegen Mordes. Außerdem muss sie Schadenersatz an die Eltern des ermordeten dreijährigen Max und seiner einjährigen Schwester Saga zahlen. Wie erwartet, bestätigte das Oberlandesgericht in Västerås damit am Montag das Urteil aus erster Instanz vom vergangenen Oktober. Der Verteidiger der Deutschen, Per-Ingvar Ekblad, kündigte an, er wolle vor dem Obersten Gericht nochmals in Berufung gehen.

Schwedens Öffentlichkeit hat die Tat der Deutschen stark bewegt

Vor allem wegen der ungeheuren Brutalität bei der Ermordung der kleinen Kinder hat der "Arboga-Fall", benannt nach dem Wohnort der Geschwister, Schwedens Öffentlichkeit stark bewegt. Am 17. März letzten Jahres war eine Frau in das Häuschen der Familie eingedrungen, hatte Max und Saga mit zahlreichen Hammerschlägen getötet und die Mutter auf dieselbe Weise so schwer verletzt, dass sie zehn Tage im Koma blieb.

Die Deutsche kam als Tatverdächtige ins Visier der Kripo, weil sie mit dem Lebensgefährten der Mutter ein Verhältnis gehabt hatte. Das Paar hatte sich 2006 bei Ferien auf Kreta kennen und lieben gelernt. Trotz der vom Mann ausgesprochenen Trennung war die dunkelhaarige Studentin aus ihrer niedersächsischen Heimat nach Schweden umgesiedelt. Neben dem Tatmotiv Eifersucht hatte die Anklage auch Beweise für ihre Anwesenheit in Arboga am Tag der Tat, kurz vor Ostern. Eine Überwachungskamera am Bahnhof hatte sie gefilmt, als sie eine halbe Stunde nach dem Mord wieder in Richtung Stockholm fahren wollte.

Das Tatmotiv: "Die Frau war von ihrem früheren Geliebten besessen"

Sie habe diese Fahrt zur Besichtigung einer Ausgrabungsstätte unternommen, sagte die Frau aus, die früher in Göttingen studiert hat. Sowohl im ersten Verfahren als auch in der Berufung wirkten viele Aussagen der Deutschen unglaubwürdig. Mehrfach verwickelte sie sich in Widersprüche, zeitweise schwieg sie auch. "Das Schweigen kann natürlich zu ihrem Nachteil ausgelegt werden", sagte der Gerichtsvorsitzende Magnus Göransson. Über das Tatmotiv sagte er: "Es ist offensichtlich, dass die Frau von ihrem früheren Geliebten besessen war. Diese Besessenheit ist immer heftiger geworden."

Auch in zweiter Instanz wurde die vor Gericht stets selbstbewusst und ruhig auftretende Studentin ohne technische Beweise schuldig gesprochen. Weder fanden die Fahnder die Tatwaffe noch DNA-Spuren oder Fingerabdrücke der Deutschen am Tatort. Der von der Mutter geschiedene Vater der ermordeten Kinder sagte nach der Verkündung des Schuldspruches: "Max und Saga haben gewonnen."

Für die Berufungsverhandlung in dritter Instanz muss ein schwedisches Gericht ausdrücklich die Zustimmung geben. Juristische Experten erklärten übereinstimmend, dass sie die Aussichten auf eine solche Zustimmung als minimal einstufen. (up/dpa)

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