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Der Regisseur und Schauspieler Til Schweiger, aufgenommen am 05.11.2017 in München.

© dpa

"hey schnuffi ...!": Facebook-Streit von Til Schweiger vor Gericht

Ein Zivilgericht muss an diesem Freitag entscheiden, ob Til Schweiger mit einem Facebook-Eintrag die Persönlichkeitsrechte einer Frau verletzt hat.

Til Schweiger ist für deutliche Worte auf Facebook bekannt. Jetzt beschäftigt eine Unterlassungsklage zu einem Beitrag des Schauspielers das Landgericht Saarbrücken. Zu dem Zivilprozess am Freitag (12.00 Uhr) wird der 53-Jährige aber nicht persönlich erscheinen, stattdessen schickt er seine Anwälte, wie ein Justizsprecher mitteilte.

Das Gericht hatte Schweiger vorgeladen, weil er eine private Nachricht einer Frau samt seiner Antwort auf seiner Facebookseite veröffentlicht hatte. Die Frau sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangt, dass der Schauspieler den Post löscht. „Sie sah sich danach Mobbing und auch manchen Bedrohungen ausgesetzt“, sagte ihr Anwalt, Arnold Heim, der Deutschen Presse-Agentur.

Eine Sprecherin von Schweigers Management in Berlin sagte, man wolle sich zu dem Fall nicht äußern. Eine Entscheidung in der Sache werde es am Freitag noch nicht geben, hieß es vom Gericht.

Beide sollen persönlich erscheinen

Die Saarländerin hatte Schweiger nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde - denn er habe vor der Wahl angekündigt, dies bei einem Einzug der AfD in den Bundestag zu tun. Der Schauspieler habe ihr geantwortet „hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?“ und die Konversation öffentlich gemacht. Neben den Worten sind der volle Name der Frau und ihr Profilbild sichtbar.

Das Gericht hatte angeordnet, dass die Frau aus dem saarländischen Sulzbach und Schweiger persönlich erscheinen. „In solchen Fällen hilft es oft, wenn beide Parteien aufeinandertreffen. Es sind oft Befindlichkeiten im Spiel“, hatte Gerichtssprecher Sigurd Wern Mitte der Woche gesagt. Am Donnerstag teilte das Gericht dann mit, dass sich der Schauspieler in dem Verfahren durch seine Anwälte vertreten lasse. Wie der Sprecher sagte, muss die vierte Zivilkammer zunächst prüfen, ob Schweigers Fernbleiben rechtlich ausreichend begründet ist. Andernfalls drohe ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro.

Schweigers umstrittenen Eintrag am 28. September haben mittlerweile rund 2700 Besucher auf der Facebookseite des Filmstars mit „Gefällt mir“ gekennzeichnet. Es gibt aber auch etliche kritische Anmerkungen. „Die Filme (von Schweiger) finde ich klasse, keine Frage. Aber private Nachrichten öffentlich darzustellen geht gar nicht“, schreibt eine Frau. Oder eine andere: „Private Nachrichten zu veröffentlichen, ist eine Straftat. Das gilt auch für Prominente.“ (dpa)

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