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Panorama: Hinrichtung des Deutschen für 5.Juni angesetzt

Bonn: Berufungsverfahren in den USA noch nicht abgeschlossen PHOENIX/BONN (Tsp).Für den deutschen Todeskandidaten Michael Apelt ist im US-Bundesstaat Arizona ein erster Hinrichtungstermin angesetzt worden.

Bonn: Berufungsverfahren in den USA noch nicht abgeschlossen PHOENIX/BONN (Tsp).Für den deutschen Todeskandidaten Michael Apelt ist im US-Bundesstaat Arizona ein erster Hinrichtungstermin angesetzt worden.Nachdem die juristischen Einspruchsmöglichkeiten auf Bundesstaatsebene ausgeschöpft worden seien, sei die Exekution nun für den 5.Juni vorgesehen, sagte eine Sprecherin der Gefängnisverwaltung von Arizona.Binnen 30 Tagen dürfte jedoch das bundesrechtliche Berufungsverfahren in Gang gesetzt werden, das einen Aufschub der Hinrichtung mit sich zieht. Allein in der ersten Bundesinstanz werde das Verfahren voraussichtlich ein Jahr dauern, sagte Apelts Anwältin Harriette Levitt.In Arizona wird die Todesstrafe mit der Giftspritze vollstreckt. Das Auswärtige Amt in Bonn wies darauf hin, daß das Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei.Daher stehe eine Hinrichtung in nächster Zeit nicht bevor, sagte eine Sprecherin. Der Fall findet deshalb so große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, weil in den letzten beiden Wochen in den USA zwei Ausländer hingerichtet worden sind, obwohl es starke internationale Bemühungen gegeben hatte, dies zu verhindern.Sogar die US-Außenministerin Albright hatte sich für eine Begnadigung stark gemacht.Diese beiden Fälle nähren die Befürchtung, daß die beiden Deutschen ebenfalls hingerichtet werden könnten. Es handelt sich hier nicht nur um einen Fall, sondern um zwei.Wegen desselben Mordes zum Tode verurteilt wurde auch Apelts 38 Jahre alter Bruder Rudi.Sein erster Hinrichtungstermin wurde im vergangenen Sommer auf unbestimmte Zeit verschoben. Die aus Düsseldorf stammenden Brüder sitzen seit acht Jahren im Todesstrakt des Gefängnisses von Florence in Arizona.Sie werden vom deutschen Konsulat in Los Angeles betreut.Weitere Jahre könnten vergehen, bis sämtliche Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, heißt es."Dies ist für mich das wichtigste Argument gegen die Todesstrafe: Es ist grausam, die Leute so lange auf ihren Tod warten zu lassen", sagte Apelts Anwältin. Die Frau kaltblütig ermordetErst wenn die nächsten Instanzen den Fall überprüft und eine Revision des Todesurteils abgelehnt haben, wird ein neuer Termin angesetzt.Auch im Fall Rudi Apelt wird mit der Exekution erst in Jahren gerechnet, sollten die Berufungsbegehren und ein Begnadigungsantrag scheitern. Die Bundesrepublik hatte erfolglos die Auslieferung der Brüder beantragt.Bei Kapitalverbrechen behalten sich die Vereinigten Staaten das Recht auf juristische Ahndung vor und liefern nicht aus. Die Apelt-Brüder waren Ende der 80er Jahre mit dem Vorsatz in die USA eingereist, eine Amerikanerin zu ehelichen und sie zu ermorden, um an eine Lebensversicherung heranzukommen.Opfer des Plans wurde Cynthia Monkman Apelt.Acht Wochen nach der Hochzeit schnitten die beiden Männer an Heiligabend 1988 der 30jährigen Amerikanerin die Kehle durch. Mit falschen Spuren versuchten die Brüder, die Deutschland mit einem erheblichen Vorstrafenregister verlassen hatten, die Polizei in die Irre zu führen.Eine Freundin der beiden, ebenfalls eine Deutsche, belastete in dem Prozeß als Kronzeugin Michael und Rudi Apelt.1990 wurden sie wegen Mordes zum Tode verurteilt. Im US-Bundesstaat Arizona werden zur Exekution Giftspritzen benutzt.Da die beiden Männer aber vor 1992 verurteilt wurden, könnten sie sich auch für die Gaskammer entscheiden, in der früher Todeskandidaten hingerichtet wurden.

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