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Der Angeklagte Stefan B. zeigt nach dem Urteil in Ingolstadt (Bayern) einer Fotografin eine provozierende Geste. Das Gericht hat den 27-Jährigen am Montag wegen Mordes an der zwölfjährigen Franziska zu lebenslanger Haft verurteilt.

© Armin Weigel/dpa

Update

Höchststrafe für Angeklagten Stefan B.: Lebenslange Haftstrafe für Sexualmord an zwölfjähriger Franziska

Es war ein grausamer Mord: Der 27-Jährige Stefan B. hatte die zwölfjährige Franziska aus dem Altmühltal zunächst vergewaltigt und dann erschlagen. Er muss lebenslang hinter Gitter - vorzeitige Haftentlassung ist ausgeschlossen.

Drei Monate haben sie den Prozess um den Tod ihrer Tochter aus der Ferne verfolgt. Doch zum Urteil kommen die Eltern von Franziska am Montag ins Landgericht Ingolstadt. "Sie wollten den Mörder einmal sehen", sagt ihre Rechtsanwältin Petra Kerschner. Es wird ein schwieriges Aufeinandertreffen, immer wieder überwältigt die Trauer die Eltern. Doch auch der Angeklagte Stefan B. scheint zum ersten Mal beeindruckt, am Ende akzeptiert er die Höchststrafe.

B. hat Franziska als Zufallsopfer im Februar 2014 entführt, zu einem Weiher verschleppt, vergewaltigt und danach erschlagen - der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen. Eine lebenslängliche Haftstrafe wegen schwerer Vergewaltigung und Mordes verhängt der Vorsitzende Richter Jochen Bösl. Außerdem erkennt er auf die besondere Schwere der Schuld. Ein vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist Stefan B. damit verwehrt.

Doch weil der Richter weiß, welch tiefe Spuren der Fall Franziska in ihrem Heimatort Möckenlohe im Altmühltal und darüber hinaus hinterlassen hat, hängt er an seine Urteilsbegründung noch grundsätzliche Anmerkungen zu den Grenzen des Rechtsstaats. Das Gericht könne Franziska leider nicht wieder lebendig machen, sagt der Richter. Und als Strafe könne er nicht mehr machen, als zusätzlich zu lebenslänglich noch die besondere Schwere der Schuld zu verhängen. Mehr Möglichkeiten gebe es für die Justiz nicht.

"Ihr Leben ist zerstört."

Als Bösl dies sagt, haben die Mutter und der Vater den Gerichtssaal schon wieder verlassen. Sie wurden von Psychologen begleitet, damit sie überhaupt die Konfrontation mit dem Mörder ihrer Tochter überstehen. "Die Eltern sind noch immer in Schockstarre", sagt ihre Rechtsanwältin. "Ihr Leben ist zerstört." Bei der Urteilsbegründung schüttelt sich die Mutter immer wieder vor Schmerz, ihre Psychologin fragt wiederholt besorgt, ob sie noch im Saal bleiben will. Die Rekonstruktion der Tat offenbart noch einmal die Rohheit, mit der B. den Eltern die Tochter nahm.

Der 1,96 Meter große Mann, der zur Tatzeit 120 Kilo wog, fügte dem 1,60 Meter großen und mit 48 Kilo äußerst zierlichen Mädchen bei der Vergewaltigung eine Vielzahl von Wunden zu. Von mehrere Zentimeter langen Risswunden im Unterleib spricht der Richter unter Berufung auf den Obduktionsbericht.

Während Bösl Franziskas Martyrium im Gerichtssaal nachzeichnet, scheint der Angeklagte das Ausmaß seiner Tat endlich zu erfassen. Bislang wirkte B. in dem Verfahren teilnahmslos. Doch in diesem Moment vergräbt er sein Gesicht unter seinen Armen und scheint sich auf seiner Anklagebank verstecken zu wollen. B. verharrt so, bis der Richter den Sterbemoment Franziskas schildert: Mit einem Holzscheit zertrümmerte der Angeklagte den Kopf des Kindes.

Von den Trieben gesteuert

Für das Warum dieser unfassbaren Tat findet der Richter in der Persönlichkeit des Angeklagten eine Antwort. Der mehrfach für kurze Phasen inhaftierte, zuletzt obdach- und wohnungslose Mann sei in den Tattagen offenbar besonders von seinen Trieben gesteuert gewesen sein. Rund um die Tat verschickte er etwa 1200 Nachrichten über den Kurznachrichtendienst WhatsApp, fast alle mit sexuellem Hintergrund, an Frauen und junge Mädchen. Außerdem habe ein Psychiater eine Persönlichkeitsstörung festgestellt. sagt Bösl. Der schon als Schüler als Außenseiter geltende B. könne keine langfristigen Beziehungen führen, habe auch eine niedrige Aggressionsschwelle.

Als Entschuldigung will der Richter dies aber nicht gelten lassen. Da für solch eine massive Tat die Hemmschwelle bei Menschen eigentlich besonders hoch sei und bei B. keine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit festgestellt worden sei, gebe es keinen Grund zur Strafmilderung. Dies sieht wohl auch der Angeklagte so: Nach einer kurzen Beratung mit seinem Verteidiger akzeptiert B. noch im Gerichtssaal die Höchststrafe. (AFP)

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