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Panorama: Höchststrafe im Prozess um Gasexplosion

Duisburg - Rund elf Jahre nach der Explosion eines Mehrfamilienhauses in Düsseldorf mit sechs Toten hat das Duisburger Landgericht am Freitag den angeklagten Hausbesitzer zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter befanden den Angeklagten Heinz N.

Duisburg - Rund elf Jahre nach der Explosion eines Mehrfamilienhauses in Düsseldorf mit sechs Toten hat das Duisburger Landgericht am Freitag den angeklagten Hausbesitzer zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter befanden den Angeklagten Heinz N. des sechsfachen Mordes, zweifachen versuchten Mordes und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion für schuldig.

Der Mann soll in der Nacht zum 25. Juli 1997 gemeinsam mit einem bereits verurteilten Dachdecker sein Mehrfamilienhaus in Düsseldorf in die Luft gesprengt haben, um dadurch die Mieter loszuwerden. Anschließend wollte er angeblich das Haus wieder aufbauen und Luxuswohnungen errichten.

Eine Haftentlassung wie sonst üblich nach 15 Jahren ist aufgrund der besonderen Schwere der Schuld ausgeschlossen, frühestens nach 20 Jahren wird N. seine Haftstrafe verbüßt haben. Der Prozess war bereits der dritte Anlauf zur juristischen Aufarbeitung der spektakulären Gasexplosion. Zuvor war der Hausbesitzer zweimal verurteilt worden, der Bundesgerichtshof hatte die Urteile jedoch aufgehoben. ddp

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