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Panorama: Höchststrafe im Prozess von Krailling

Onkel hatte zwei Schwestern ermordet.

München - Im Prozess um den Doppelmord an zwei Mädchen aus Krailling hat das Landgericht München II die Höchststrafe verhängt. Das Gericht verurteilte den angeheirateten Onkel der beiden Schwestern, Thomas S., am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe und erkannte zudem auf die besondere Schwere der Schuld. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft und der als Nebenkläger auftretenden Eltern der Mädchen. Die Verteidigung hatte auf eine Strafmaßforderung verzichtet. Der Doppelmord vom 24. März vergangenen Jahres hatte wegen seiner Brutalität bundesweit Erschütterung hervorgerufen. Die elfjährige Sharon und die achtjährige Chiara waren im Schlaf von ihrem Angreifer überrascht worden, der sie mit einer Hantel, einem Messer und mithilfe eines Seils brutal tötete. S. handelte nach Überzeugung des Gerichts aus Habgier. Der nach einem Hausbau überschuldete Mann wollte demnach auch seine Schwägerin töten, um an deren Erbe zu kommen. Den ursprünglichen Mordplan musste er aber fallen lassen, weil seine Schwägerin später als erwartet nach Hause kam. AFP

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