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Amsterdam

© dpa

Holland: Amsterdam in neuem Rotlicht

Amsterdam will die Zahl der Hurenfenster halbieren – und sein Vergnügungsviertel so aufwerten.

Amsterdam - Die Stadt Amsterdam will die berühmt-berüchtigten Hurenfenster und Haschischkneipen in der historischen Altstadt auf die Hälfte reduzieren. Zugleich sollen die sogenannten Wallen – das Rotlichtviertel der holländischen Metropole – zu „einem der spannendsten, abwechslungsreichsten und interessantesten“ Stadtviertel Europas umgestaltet werden. Das geht aus dem am Samstag nach monatelangen, teils kontroversen Debatten veröffentlichten Entwicklungsplan für das Stadtzentrum hervor.

Eines der Hauptanliegen sei dabei die „energische Bekämpfung der in letzter Zeit besorgniserregenden Kriminalität auf den Wallen“, wie ein Sprecher von Bürgermeister Job Cohen erklärte. Viele der Mini-Bordelle, in deren Fenstern sich Prostituierte Freiern anbieten, würden ebenso wie manche Coffee-Shops, in denen Haschisch und Marihuana verkauft und konsumiert werden dürfen, für die Geldwäsche missbraucht. Zudem habe der Frauenhandel stark zugenommen.

Mit dem auf zehn Jahre angelegten Entwicklungsplan, für dessen Umsetzung Amsterdam etwa 50 Millionen Euro ausgeben will, sollen die Prostitution oder das Haschischrauchen aber keineswegs verboten werden. Am Ende werde es in einem verkleinerten Rotlichtviertel im Herzen der Wallen immer noch rund 240 Prostituiertenfenster und fast 40 Coffee-Shops geben, die dann aber voll unter behördlicher Kontrolle stünden. In den freiwerdenden Häusern sollen hochklassige kulturelle und gastronomische Angebote die Attraktivität der Wallen als Szene- und Amüsierviertel für Touristen und Einwohner deutlich erhöhen.

Erst am Freitag hatte das höchste niederländische Gericht entschieden, dass Peepshows im Lande ab sofort als Theatervorstellungen gelten. Dass bedeutet, dass die Veranstalter nur sechs statt 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen müssen. Dieser Steuersatz gilt für alle kulturellen Veranstaltungen, zu denen die Peepshows nun auch gezählt werden. „Es gibt eine Bühne, eine Vorstellung und ein zahlendes Publikum – das reicht, um von einem Theater zu sprechen“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtshofs in Den Haag. dpa/AFP

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