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Holzklotz-Prozess

© dpa

Holzklotzprozess: Niederlage für Verteidigung - Polizisten dürfen aussagen

Während der Osterfeiertage starb eine junge Mutter durch einen Holzklotz, der auf die Autobahn geworfen wurde. Im laufenden Prozess ist die Verteidigung mit ihrem Antrag auf den Ausschluss von Polizeibeamten als Zeugen der Anklage gescheitert.

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Holzklotzwerfer von Oldenburg hat die Verteidigung den Ermittlern "verbotene Vernehmungsmethoden" vorgeworfen. So habe der drogensüchtige Angeklagte erst nach seinem Geständnis den Ersatzstoff Methadon bekommen, kritisierte Anwalt Oliver Wallasch am Freitag vor dem Landgericht Oldenburg.

Der Angeklagte hatte nach seiner Verhaftung zunächst eingeräumt, am Ostersonntag einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke geworfen und so eine 33-jährige Frau in einem vorbeifahrenden Auto getötet zu haben. Später widerrief der Mann sein Geständnis. Außerdem bemängelte die Verteidigung, dass auch bei anderen Befragungen falsch mit der Heroinabhängigkeit des 30-Jährigen umgegangen worden sei. Seine Angaben dürften deshalb nicht verwertet werden. Weder die Vernehmungsbeamten noch der Haftrichter sollten in dem Prozess als Zeugen aussagen, forderte die Verteidigung in einem Antrag.

Die Kammer wies dies als unbegründet ab, bezog sich aber zunächst nur auf die beiden für Freitag geladenen Polizisten. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wird für die anderen Zeugen erst bei den nächsten Terminen entschieden. Der Prozess wird am 19. Dezember fortgesetzt. (ml/dpa)

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