Holzklotzwerfer : "Eine grauenvoll sinnlose Tat"

22.05.2009 00:00 UhrVon Eckhard Stengel
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Foto: dpa

Lebenslänglich für den Holzklotzwerfer – nach einem zähen Indizienprozess.

Die Urteilsverkündung am Landgericht Oldenburg ist gerade verklungen, Nikolai H. soeben wegen eines tödlichen Holzklotzwurfes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, da kündigt sein Anwalt Matthias Koch noch im Gerichtssaal an, dass er beim Bundesgerichtshof Revision einlegen wird. Sein Ziel heißt offenbar weiterhin: Freispruch wegen Mangels an Beweisen. Staatsanwalt Stefan Schmidt lobt das Urteil dagegen als „sachgerecht und angemessen“. Kein Wunder: Er hat genau dieses Strafmaß gefordert.

75 Minuten braucht der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann, um den Schuldspruch zu begründen. Für das Schwurgericht steht fest, dass der heute 31-jährige H.

am Ostersonntag 2008 einen Sechs-Kilo-Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg auf ein Auto fallen ließ und damit das Leben der 33-jährigen Beifahrerin Olga K. auslöschte. Aus Sicht der Richter ein klarer Fall von heimtückischem Mord. Da auch der Ehemann als Fahrer und die beiden kleinen Kinder auf dem Rücksitz in Lebensgefahr schwebten, wird H. auch wegen dreifachen Mordversuchs und außerdem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt.

Arg- und wehrlos sei Familie K. gewesen, als sie unter der Brücke hindurchfuhr, sagt Bührmann. Der Drogensüchtige H. habe „Wut oder Frust“ empfunden, weil er sich gerade kein Heroin beschaffen konnte. Da habe er sich – offenbar von seinem Grundstück in Autobahnnähe – den Klotz geschnappt, sei zur Brücke geradelt und habe das Geschoss genau dann übers Geländer geworfen, als sich mit Tempo 120 der BMW von Familie K. näherte – „eine dumpfe Aggressionshandlung“, so Bührmann. Fahrer Wladimir K. habe keine Chance gehabt, aber „phantastisch reagiert“ und den Wagen sicher zum Halten gebracht. „Sie waren es, der das Leben Ihrer Kinder gerettet hat“, lobt der Vorsitzende den Witwer, der als Nebenkläger dem Angeklagten gegenübersitzt und in diesem Moment mit den Tränen kämpft. Bührmann versichert ihm: „Wir alle fühlen tief mit Ihnen.“

Aber der Vorsitzende nimmt auch etwas den Angeklagten in Schutz, nämlich gegen seine Etikettierung als „Brückenteufel“ oder „Monster“. Vielleicht habe H. geglaubt, nur die Motorhaube zu treffen. „Aber er ist kein kleiner Junge, der einen Joghurtbecher fallen lässt“ – sondern ein Erwachsener mit Führerschein, der die Gefährlichkeit eines solchen Geschosses einschätzen könne. Deshalb sind sich die drei Berufsrichter und zwei Schöffen sicher, dass H. den Tod der Frau „billigend in Kauf genommen hat“ – und das reicht für ein Lebenslang wegen Mordes.

Bei der Polizei hatte der Beschuldigte die Tat selber zugegeben, „völlig überraschend in einer Zigarettenpause“, wie Bührmann sagt. Zwar widerrief H. später das Geständnis, aber die Richter halten es für echt. Dass die Polizei ihn erpresst, gar zu Nötigung oder Folter gegriffen hätte, wie die Verteidigung es nahelegte, weist Bührmann klar zurück.

Es ist ja nicht nur das Geständnis, das den Schuldspruch untermauert. H. hatte sich auch gegenüber zwei Mitgefangenen zu der Tat bekannt. So jedenfalls haben es die beiden ausgesagt, und die Kammer findet das glaubwürdig. Und es gibt noch weitere Beweise: Sand am Holzklotz war wahrscheinlich identisch mit Bodenproben von H.’s Grundstück und sein Handy wurde kurz nach der Tat nahe der Autobahnbrücke geortet.

Am Ende fasst Bührmann zusammen: „Es war eine grauenvoll sinnlose Tat. Die Sinnlosigkeit ist das Bedrückendste daran.“ Familie K. und der Täter stammten als Russlanddeutsche beide aus Kasachstan. Während sich die Familie voll integriert habe, sei H. hier „nicht richtig angekommen“. Ein Strafmilderungsgrund ist das nicht. H. hört dem Richter mit unbewegter Miene zu – wie immer in den letzten Monaten. Draußen auf den Gerichtsstufen stellt sich anschließend Oliver Niedostadek als Anwalt des Witwers den Kamerateams. Sein Mandant sei nach dem Urteil „sehr zufrieden und sehr erleichtert“. Eine schwere Last sei ihm von der Schulter gefallen.

Aber Olga K. wird dadurch nicht wieder lebendig.

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