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"Wie bei Daktari": Hündin Kaya bei der Urteilsverkündung.

© dpa

Hund im Büro: Gericht verbannt dreibeinigen Hund vom Arbeitsplatz

Die Angestellte einer Werbefirma möchte ihre dreibeinige Hündin auch im Büro um sich haben. Der Chef hält das Tier für "traumatisiert" - und daher aggressiv. Es sollte weg. Ein Gericht hat nun über das Schicksal der Hündin entschieden.

„’n Hund? Im Büro?“ Diese Frage brachte schon Bernd Stromberg, den sehr unangenehmen Chef der gleichnamigen Comedyserie auf die Palme. Man sei ja auf Arbeit und „nicht bei Daktari“, motzte Stromberg. Ob und unter welchen Umständen ein Hund ins Büro mitkommen darf, musste am Mittwoch ganz real das Düsseldorfer Arbeitsgericht entscheiden.

Die Klägerin Claudia van de Wauw (kein Serienname, sie heißt tatsächlich so) wehrte sich dagegen, ihre Hündin „Kaya“ nicht mehr mit ins Büro bringen zu dürfen. Die Mitarbeiterin einer Werbeagentur sah den Gleichbehandlungs-Grundsatz verletzt, weil andere Kollegen ihre Hunde nach wie vor mitbringen dürften – sie Kaya jedoch daheim lassen soll. Der Arbeitgeber hatte dafür seine guten Gründe: Die Hündin lege ein „gefährliches Verhalten“ an den Tag, sie knurre und kläffe, sobald jemand in den Raum komme. Außerdem gehe von dem Tier eine Geruchsbelästigung aus.

Das Düsseldorfer Arbeitsgericht hat den Hund nun aus der Werbeagentur verbannt. Mitarbeiter fühlten sich bedroht, und die Arbeitsabläufe seien durch das Tier gestört, befand die Vorsitzende Richterin Sabine Dauch am Mittwoch nach einer umfassenden Beweisaufnahme. Der Arbeitgeber habe Hündin Kaya zu Recht nach Hause geschickt. Mehrere Zeugen hatten vor Gericht zuvor vom aggressiven Verhalten des Tieres berichtet. Die aus Russland stammende Hündin sei zutiefst traumatisiert, gab der Kläger an. Die Personalchefin der Firma sei bei einer Attacke des Tieres gar in den Aufzug geflüchtet.

Bevor die Hündin adoptiert wurde, wurde ihr bei einem Unfall in Russland ein Bein abgetrennt. Das dreibeinige Tier bedürfe ihrer Pflege, gab die Klägerin van de Wauw an. Auch sie selbst habe emotional darunter gelitten, als der Arbeigeber ihr verbot, das Tier nicht mehr zur Arbeit mitbringen zu dürfen. Warum ihre Kollegen das Tier nicht mehr auf der Arbeit wollen, kann die 47-Jährige nicht verstehen. Zuvor habe Kaya, ein Husky-Mischling, drei Jahre lang ins Büro gedurft, ohne dass es Probleme gegeben habe. Die Klägerin sieht den Ärger um Kaya als Kampagne, sie selbst loszuwerden.

Im April hatte sich „Kaya“ bei einem ersten Gütetermin vor Gericht friedlich präsentiert. Richterin Sabine Dauch hatte für eine Einigung daher vergeblich eine Mediation und einen Hundepsychologen angeregt.

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