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Illegale Charity: Weiblicher "Robin Hood" wird bestraft

Als elektronischer Robin Hood hat eine Bankerin aus dem Rheinland armen Kunden geholfen und dafür am Montag eine Bewährungsstrafe kassiert. Die ehemalige Filialleiterin einer Bank im Bonner Umland hatte jahrelang Geld von Konten reicher Kunden auf die Konten ärmerer Leute gebucht.

Insgesamt rund 7,6 Millionen Euro von 2003 bis 2005. Wegen Untreue in 117 Fällen verurteilte das Bonner Landgericht die 62-Jährige zu 22 Monaten Haft auf Bewährung, sagte ihr Anwalt Thomas Ohm. Das Urteil sei bereits rechtskräftig. Für sich selbst zweigte die kriminelle Wohltäterin keinen einzigen Cent ab. Die Filialleiterin hatte ärmeren Kunden Überziehungskredite genehmigt, die eigentlich nicht zulässig waren. Das Geld von den reicheren Kunden nutzte sie, um die Konten der armen Leute für die Zeit der Überziehungsprüfungen auszugleichen. Anschließend buchte sie das Geld wieder zurück.

Einige Kunden aber sackten so tief ins Minus, dass eine Rückbuchung nicht mehr möglich war. So summierte sich der Schaden nach Angaben von Gerichtssprecher Joachim Klages auf 1,1 Millionen Euro. Jetzt ist die ehemalige Filialleiterin und heutige Frührentnerin selber arm. „Sie muss vom Existenzminium leben“, sagte ihr Anwalt. Das Urteil sei aber dennoch „völlig korrekt“, meinte der Verteidiger. „Es würdigt den Zusammenhang zutreffend. Deshalb haben wir auch auf Rechtsmittel verzichtet.“ (dpa)

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