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Illegales Filmportal: Zweieinhalb Jahre Haft für Kino.to-Webdesigner

Der Webdesigner des illegalen Filmportals Kino.to muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. In der Urteilsbegründung ließen die Richter wenig Zweifel daran, worum es in diesem Fall geht.

Ein 33 Jahre alter Webdesigner des illegalen Internet-Filmportals Kino.to ist zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte am Freitag vor dem Amtsgericht in Leipzig gestanden, bei Kino.to daran beteiligt gewesen zu sein, den illegalen Download von Filmen und Fernsehserien zu ermöglichen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 8. Juni 2011 habe es sich um rund 1,1 Millionen Fälle gehandelt.

Mit dem Strafmaß solle ein Zeichen gesetzt werden, dass bei solchen Taten mit erheblichen Strafen zu rechnen sei, begründete das Gericht. Allerdings berücksichtigte es auch, dass der Angeklagte schon kurz nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Damit habe er auch die Strafverfolgung weiterer Beschuldigter ermöglicht, hieß es. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wird derzeit noch immer gegen mehr als 20 Personen ermittelt.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Strafantrag des Verteidigers. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Dennoch verzichtete er ebenso wie der Angeklagte und dessen Verteidiger auf Rechtsmittel und akzeptierte das Urteil.

Der 33-jährige Angeklagte erklärte sich zudem damit einverstanden, dass die ihm zugeflossenen Werbeeinnahmen aus dem Betrieb des Portals an die Staatskasse fließen. Er hatte nach eigenen Angaben vom Januar 2009 bis zum Juni 2011 insgesamt rund 190.000 Euro eingenommen. Nach dem Abzug von 30.000 Euro Kosten seien ihm 160.000 Euro verblieben. (dapd)

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