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Panorama: Immer hinterher

Der Frauenmörder Frank O. hat seine Strafe abgesessen. Jetzt ist er frei. Sicherheitshalber wird er bewacht

40 Jahre alt ist Frank O., 22 Jahre davon hat er im Knast gesessen. Und ginge es nach Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb, wäre er da so schnell nicht wieder herausgekommen. Frank O. war der erste Häftling Sachsen-Anhalts, gegen den nach Verbüßung seiner zweiten Haftstrafe im Jahr 2002 eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt wurde.

Seit Dezember ist der 40-jährige Quedlinburger aber doch draußen. Er hat seine Entlassung höchstrichterlich erstritten. Aber nicht nur das. Wann immer Frank O. seine Wohnung in einem Quedlinburger Plattenbau verlässt, setzen sich ihm drei unauffällig gekleidete Herren auf die Fersen und lassen ihn nicht mehr aus dem Blick, bevor er seine Wohnung wieder betritt. Die Herren sind Polizeibeamte, und die gehören zu einer Einheit von 30 Beamten, die eigens gebildet worden ist, Frank O. zu bewachen.

Frank O. ist ein Frauenmörder. Als damals 17-Jähriger hat er 1983 seine Schwägerin ermordet, weil sie ihm nicht sexuell zu Willen war. Er wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt, 1991 auf Bewährung entlassen. Bewährt hat er sich nur 58 Tage. Dann stach er auf eine Arzthelferin ein, die sich ebenfalls seinen sexuellen Wünschen verweigert hatte. Die junge Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen, überlebte den Angriff aber. Frank O. wurde wegen versuchten Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Nach Verbüßung dieser Haftstrafe blieb er in Sicherungsverwahrung, weil er als „rückfallgefährdet und hochgradig gefährlich“ eingestuft wurde. Frank O. wurde somit der erste und bislang einzige Häftling in Sachsen-Anhalt, der nach voller Verbüßung seiner Strafe in Sicherheitsverwahrung genommen worden ist.

Und er war es auch, der das deutsche Rechtssystem auf den Prüfstand stellte. Denn er zog bis vor das Bundesverfassungsgericht, das die bis dahin existierenden Landesgesetze zur Sicherungsverwahrung als verfassungswidrig einstufte. Ein Bundesgesetz musste her, und auch danach blieb Frank O. zunächst in Sicherungsverwahrung. Er klagte erneut bis zum BGH, der das Bundesgesetz anders auslegte als die Justiz in Sachsen-Anhalt und ihm damit die Freiheit bescherte. Denn nach diesem Bundesgesetz dürfen nur noch „hochgradig gefährliche Straftäter“ in Sicherungsverwahrung genommen werden. Frank O. wurde aber in seinem abschließenden Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg von zwei Gutachtern lediglich als „mittelgefährlich“ eingestuft und deshalb aus der Haft entlassen.

Seitdem muss er damit leben, dass ihm ständig drei Zivilpolizisten folgen, wenn er seine eigenen vier Wände verlässt. „Der ständigen Bewachung hat er vor seiner Haftentlassung selbst zugestimmt, vermutlich, um die Entlassung nicht zu gefährden“, heißt es aus dem Innenministerium Sachsen-Anhalts. Die Justizministerin des Landes, Angela Kolb, sieht Lücken im Bundesgesetz. „Es gibt einen Gesetzentwurf des Bundesrates, der von unserem Land auch unterstützt wird.“

„Polizeiliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr“, erklärt der Sprecher des Innenministeriums, Martin Krems, die ständige Überwachung des Mannes. Das sei eine Maßnahme, die zwischen Innen- und Justizministerium abgesprochen sei und die zudem auf einen Beschluss des Landgerichts Halle/Saale zurückgehe, sagt Justizsprecherin Ute Albersmann.

Eberhard Löblich[Magdeburg]

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