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Panorama: In Bayern droht erstes Fahrverbot wegen Ozon

Höchste Ozonkonzentrationen in Nordbayern / Nur offizielle Meßwerte gehen in den Katalog ein MÜNCHEN (Sp/AP).In Bayern könnte an diesem Wochenende das bundesweit erste Fahrverbot wegen zu hoher Ozonkonzentrationen verhängt werden.

Höchste Ozonkonzentrationen in Nordbayern / Nur offizielle Meßwerte gehen in den Katalog ein MÜNCHEN (Sp/AP).In Bayern könnte an diesem Wochenende das bundesweit erste Fahrverbot wegen zu hoher Ozonkonzentrationen verhängt werden.Besonders die Autofahrer in Nordbayern müßten sich darauf einstellen, hieß es gestern im bayerischen Umweltministerium.Im Norden des Freistaats waren am Donnerstag Werte bis zu 225 Mikrogramm gemessen worden. Nach dem bundesweiten Ozongesetz vom Juli 1995 kann der Autoverkehr in einem Bundesland oder Teilen davon ab einem Grenzwert von 240 Mikrogramm untersagt werden.Dieser Wert muß an drei Meßstationen im Abstand von mehr als 50 Kilometern und weniger als 250 Kilometern über eine Stunde lang am Tag erreicht werden und für den kommenden Tag wieder erwartet werden.Dann tritt ein zunächst 24stündiges Fahrverbot für nicht schadstoffarme Fahrzeuge ein. Der Spitzenwert von 225 Mikrogramm wurde am Donnerstag in Kleinwallstadt im Landkreis Miltenberg registriert.In Garmisch stieg die Konzentration auf 150 in München auf 109 Mikrogramm.Dies bestätigte die Erkenntnis, daß die Bodenozonkonzentration in der freien Natur höher ist als in den Innenstädten.Eine Konzentrationen von mehr als 250 Mikrogramm wurden in Nürnberg gemessen.Die Stadt maß die Belastung jedoch in kommunalem Auftrag; die Werte gingen nicht in jenen Katalog ein, nach dem über ein Fahrverbot entschieden wird.Für Messungen der Behörden gelte ein stenger Richtlinienkatalog, sagte Karl-Michael Scheufele, Sprecher beim bayerischen Umweltministerium. Es gibt eine Reihe von Ausnahmen.Das Fahrverbot gilt nicht für Urlauber auf der Hin- und Rückreise sowie Berufspendler.Auch Wagen mit der orangefarbenen, sechseckigen G-Kat-Plakette dürfen weiterhin fahren.Weitere Ausnahmeregelungen gelten für Taxis, Kranken- und Arztwagen, für die Müllabfuhr sowie für öffentliche Einsatz- und Versorgungsfahrzeuge.Das bayerische Innenminsterium kündigte an, daß die Polizei im Falle eines Fahrverbots nur stichprobenweise kontrollieren werde.Bußgeldverfahren würden nicht eingeleitet.Landesumweltminister Thomas Goppel appellierte am Freitag an alle Autofahrer in Bayern, unnötige Fahrten zu vermeiden.

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