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Boris Becker

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Insolvenz-Prozess: Boris Becker muss 100.000 Euro zahlen

Ursprünglich sollte das Internetportal Sportgate Amateursportler miteinander in Kontakt bringen. Inzwischen ist es pleite und Boris Becker, dem 60 Prozent des Unternehmens gehörten, wurde zum Zahlen verurteilt.

Ex-Tennisprofi Boris Becker muss eine sechsstellige Summe an den Insolvenzverwalter des Internetportals Sportgate zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte den ehemaligen Spitzensportler am Donnerstag zur Zahlung von gut 108.000 Euro. Hinzu kommt noch der Betrag von knapp 6000 Euro aus einem früheren Urteil des Landgerichts München von 2003.

Der Insolvenzverwalter des im Juni 2001 Pleite gegangenen Internetportals hatte 1,5 Millionen Euro von Becker gefordert, dem 60 Prozent des Unternehmens gehört hatten. Becker hatte 2000 in einer schriftlichen Erklärung den Ausgleich von etwaigen Sportgate-Verlusten zugesichert. Nötig geworden war der erneute Gerichtstermin, da der Bundesgerichtshof die Erklärung Beckers - anders als zuvor das OLG - als "formlos gültig" ansah.

Nach Auffassung des OLG München war die Erklärung von 2000 zum Zeitpunkt der Insolvenz aber nicht mehr gültig, da sie durch einen späteren Vertrag abgelöst worden sei. Damit müsse Becker keinen Verlustausgleich in Höhe von 1,5 Millionen Euro leisten.

Das Gericht entschied jedoch, dass Becker für den Differenzbetrag zwischen dem Nennkapital und dem bei der Eintragung der Gesellschaft noch vorhandenen Eigenkapital aufzukommen habe. Diese so genannte Unterbilanzhaftung beschränke sich nicht auf die Höhe von Beckers Anteil, wie das Landgericht befunden hatte. Vielmehr erstrecke sich die Haftung auf die gesamte Höhe der Unterbilanz. (mit ddp)

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