Italien : Koma-Patientin Eluana darf sterben

03.02.2009 14:39 UhrVon Katie Kahle

Eluana darf im Kreise der Familie und in Begleitung von Ärzten iUm italienischen Undine sterben. Der Vatikan griff die Entscheidung scharf an. Doch das Oberste Berufungsgericht stärkte den letzten Willen der Wachkomapatientin bereits im November.

RomEine seit 17 Jahren im Wachkoma liegende Italienerin darf jetzt sterben. Die 38-jährige Eluana Englaro wurde in der Nacht zum Dienstag aus einer Klinik im lombardischen Lecco in ein Altersheim in Udine transportiert, berichteten italienische Medien am Dienstag. Dort soll in den nächsten Tagen die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr schrittweise verringert werden. Der Sterbeprozess könne 15 Tage dauern, schätzten Experten. Damit ist die Sterbehilfedebatte in Italien wieder voll entbrannt.

Die Kirche der Region kündigte Betwachen vor der Klinik an. Vor Abfahrt des Krankenwagens kam es zu heftigen Protesten von Sterbehilfe-Gegnern, die spontan eine Nachtwache organisierten.

Spruchbänder wie "Wach auf, Eluana, man will dich umbringen"
empfingen den Krankentransport im friaulischen Udine.

Vatikan spricht sich gegen Sterbehilfe aus

"Haltet diese Mörderhand auf", protestierte auch der vatikanische Gesundheitsminister, Kardinal Javier Lozano Barragan, in einem am
Dienstag veröffentlichten Appell. Die künstliche Ernährung zu unterbrechen, komme "einem verabscheuungswürdigen Mord gleich", sagte der Kardinal. Papst Benedikt XVI. hatte sich immer wieder - zuletzt am vergangenen Sonntag - gegen die Sterbehilfe ausgesprochen. Sie sei die "falsche Lösung" und käme Euthanasie gleich. Eluana war 1992 nach einem Unfall ins Koma gefallen. Ihr Vater hatte jahrelang vergeblich darum gekämpft, die künstliche Ernährung seiner Tochter einstellen zu dürfen. Vor allem der Vatikan hatte sich immer wieder dagegen ausgesprochen.

Bereits im vergangenen November hatte das oberste italienische Berufungsgericht in letzter Instanz entschieden, die künstliche Ernährung der Italienerin könne eingestellt werden. Die Aufnahme in eine andere Privatklinik in Udine und später in ein öffentliches Krankenhaus in der Lombardei, das sich bereiterklärt hatte, die Koma-Patientin in den Tod zu führen, war jedoch zunächst am italienischen Gesundheitsministerium gescheitert. Während linke Politiker Respekt für das Leiden der Familie einforderten, erklärte der italienische Gesundheitsminister Maurizio Sacconi, man sei dabei, "die Sachlage formal auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen". Sacconi hatte bis zuletzt per Dekret und Androhung finanzieller Konsequenzen versucht, die Ausführung der gerichtlich genehmigten Sterbehilfe zu verhindern.

Vater: Eluana will sterben

"Das entscheidende Problem liegt in der zuverlässigen Ermittlung des Patienten-Willens", erklärte Eugen Brysch, Geschäftsführer der Deutschen Hospizstiftung. "Wir brauchen in Italien wie auch in Deutschland und in ganz Europa ein Gesetz, das die prozeduralen Schritte zur Feststellung des Patienten-Willens festlegt", so Brysch. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass nach persönlichen Wertvorstellungen entschieden werde. Vater Englaro hatte immer wieder betont, Eluana habe ihm vor ihrem Unfall gesagt, in einem solchen, von Ärzten als "irreversibel" bezeichneten Zustand, doch lieber sterben zu wollen.

Bisher sind in Italien im Unterschied zu Deutschland, wo es ein Recht auf passive Sterbehilfe gibt, sowohl die aktive als auch die passive Sterbehilfe verboten. Verstärkt ist deshalb wieder die Einführung einer Patientenverfügung im Gespräch.

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