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Panorama: Jetzt drängeln die Verkehrsexperten

Der Goslarer Gerichtstag berät über Möglichkeiten, Rowdys auf der Autobahn zu fassen

Die linke Spur gehört ihnen, und wer nicht rechtzeitig reagiert, wenn im Rückspiegel die Lichthupe grelle Reflexe verursacht, der wird gnadenlos zur Seite gedrängt. Dichtes Auffahren, rechts überholen, aggressives Drängeln – das ist Alltag auf bundesdeutschen Autobahnen. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) hat das Thema aus gutem Grund auf der Tagesordnung. Die Verkehrsmoral, beklagen Fachleute, habe in Besorgnis erregendem Maße nachgelassen. Gleichzeitig, kritisiert ADAC-Jurist Christian Döhler, „gehen Gerichte mit Rowdys viel zu milde um.“ Der ADAC fordert deshalb härtere Sanktionen gegen Drängler. Ebenso wie der Automobil-Club Europa (ACE). Gegen notorische Verkehrssünder müsse konsequenter durchgegriffen werden. Ähnlich sieht das der Automobilclub von Deutschland (AvD). Er setzt auf mehr und gezieltere Kontrollen.

Das sagt sich allerdings leichter, als es in der Praxis durchzusetzen ist. Entscheidendes Kriterium, so Hauptkommissar Jürgen Bosse von der Polizeiinspektion Goslar, ist die Überwachung. Und die sei nun einmal nicht lückenlos. Dennoch ist die Polizei nicht machtlos im Kampf gegen Verkehrsrowdys. Als wirksame Waffe haben sich mit Videokameras ausgerüstete zivile Streifenwagen erwiesen. Sie dokumentieren gerichtsverwertbar zu dichtes Auffahren bei hohen Geschwindigkeiten ebenso wie das Rechtsüberholen. Bosse: „Das Ergebnis einer solchen Fahrt kann sich der Sünder unmittelbar danach auf dem Bildschirm ansehen. Das wirkt.“

Ingeborg Tepperwien, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, will in einer Arbeitsgruppe klären, ob es sich um einen speziellen Straftatbestand handelt. Darüber hinaus sollen die Probleme bei der Ermittlung der Täter erörtert werden, um dann über mögliche Sanktionen zu beraten.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag, zu dem über 1500 Fachleute des Verkehrsrechts aus dem In- und Ausland erwartet werden, beschäftigt sich in weiteren Arbeitskreisen unter anderem mit der Reform des Verkehrs-Versicherungsgesetzes, dem Abfindungsvergleich beim Personenschaden, der Frage, ob Ärzte die Fahruntüchtigkeit von Patienten melden müssen, der Verkehrsüberwachung in Deutschland und Europa, der europäischen Führerscheinreform und schließlich mit Maßnahmen der Schifffahrt gegen Terrorismus und Piraterie. Empfehlungen des VGT sind in der Vergangenheit immer wieder in Gesetzgebung und Rechtsprechung eingeflossen. Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitskreise werden am Freitag der Öffentlichkeit vorgestellt.

Friedrich Metge[Goslar]

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