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Jugendämter: Zahl der betreuten Kinder gestiegen

Die Jugendämter in Deutschland mussten sich im vergangenen Jahr um deutlich mehr Kinder kümmern als 2006. Besonders stark angestiegen: die Zahl der Kinder, die gegen den Willen der Sorgeberechtigten aus den Familien geholt werden müssen.

Die Zahl der von den Behörden betreuten Kinder stieg um rund 2200 auf 28.200, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Damit leisteten die Jugendämter 2007 rein rechnerisch jeden Tag für 77 Kinder und Jugendliche "erste Hilfe" in für sie gefährlichen Situationen. Im Jahr zuvor waren es pro Tag im Schnitt 71 Kinder und Jugendliche gewesen.

In 435 Fällen handelte es sich den Angaben zufolge um sogenannte Herausnahmen, bei denen die Kinder gegen den erklärten Willen der Sorgeberechtigten in Obhut genommen wurden. 2006 hatte es lediglich 151 Herausnahmen gegeben.

Eine "Inobhutnahme" ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn sie sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Initiative etwa der Polizei oder Erzieher in Obhut und bringen sie - meist für Stunden oder einige Tage - in einer geeigneten Einrichtung wie etwa einem Heim unter.

Mädchen sind in der Überzahl

2007 wurden 7000 Kinder und Jugendliche auf eigenen Wunsch in Obhut genommen, bei den Übrigen veranlassten andere die Maßnahme. 16.500 der Betroffenen und damit 58 Prozent waren älter als 14 Jahre. Mit einem Anteil von 55 Prozent (15.400) aller in Obhut Genommenen waren Mädchen wie in den Vorjahren in der Überzahl.

An einem jugendgefährdenden Ort - zum Beispiel in Straßen mit Bordellbetrieb oder an Treffpunkten von Drogenhändlern - wurden mit 3000 rund 11 Prozent der in Obhut Genommenen aufgegriffen. Der mit Abstand meistgenannte Anlass für die Inobhutnahme war in 44 Prozent der Fälle die Überforderung der Eltern. Bei 6500 Kindern und Jugendlichen oder 23 Prozent waren Vernachlässigung beziehungsweise Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch festgestellt worden. (mfa/ddp)

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