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Jugendgewalt: 14-Jähriger soll Gleichaltrigen erstochen haben

Ein 14-Jähriger streitet mit einem Gleichaltrigen - und sticht plötzlich mit einem Messer zu. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge steht er nun vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft muss klären, ob es sich um Notwehr gehandelt hat.

Ein 14-Jähriger, der im badischen Offenburg im Streit einen Gleichaltrigen erstochen haben soll, ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft erklärte am Freitag, die Tat vor fast vier Wochen habe sich anders abgespielt als zunächst angenommen. Es habe sich nicht um einen Streit zwischen verfeindeten Banden gehandelt. Den Ermittlungen zufolge war der Angeklagte von seinem späteren Opfer attackiert worden. In einer "Überreaktion" habe der Jugendliche dann zugestochen. Es handele sich nicht um eine von langer Hand vorbereitete Tat.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war die Tat aber nicht als Notwehr zu rechtfertigen. Der Angeschuldigte, dem im Höchstfall eine Jugendstrafe von zehn Jahren droht, ist nach wie vor in einem geschlossenen Heim untergebracht. Ein Termin zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht steht noch nicht fest. Da sich das Verfahren gegen einen Jugendlichen richtet, wird der Prozess nicht öffentlich sein. (sba/dpa)

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