zum Hauptinhalt
U-Bahn-Schläger

© dpa

Jugendgewalt: Zwölf Jahre Haft für U-Bahn-Schläger gefordert

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um die beiden U-Bahnschläger auf versuchten Mord plädiert und hohe Haftstrafen für die beiden Täter gefordert. Die Persönlichkeitsentwicklung von Serkan A, dem älteren der beiden Angeklagten, sei "eine einzige Stagnation", sagte der Staatsanwalt.

Im Prozess gegen die beiden Münchner U-Bahn-Schläger hat die Staatsanwaltschaft am Freitag hohe Haftstrafen gefordert. Für den zur Tatzeit 17-jährige Spyridon L. beantragte Staatsanwalt Laurent Lafleur neun Jahre Gefängnis nach dem Jugendstrafrecht. Der aus der Türkei stammende und zur Tatzeit 20-jährigen Serkan A. soll nach dem Willen der Anklagebehörde für zwölf Jahre ins Gefängnis. Den beiden Angeklagten legte die Staatsanwaltschaft versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl zur Last. Die Verteidigung wies den Mordvorwurf zurück. Das Urteil fällt voraussichtlich am 8. Juli.

Entwicklung "einzige Stagnation"

Für Serkan A. beantragte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht. Eine positive Persönlichkeitsbildung sei nicht mehr erwartbar, die Entwicklung des Angeklagten sei "eine einzige Stagnation". Allerdings gebe es dennoch die Möglichkeit einer Resozialisierung, die das Gericht berücksichtigen solle.

Die beiden Angeklagten hatten kurz vor Weihnachten den 76-jährigen pensionierten Realschulrektor Bruno N. in einem Münchner U-Bahn-Zwischengeschoss niedergeschlagen und dabei lebensgefährlich verletzt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie die Tat gestanden und sich später auch bei ihrem Opfer entschuldigt. In ihren Schlussworten entschuldigten sie sich erneut und versprachen, sich zu bessern.

Tod billigend in Kauf genommen

Nach Meinung von Staatsanwalt Lafleur hätten die Angeklagten den Tod von Bruno N. "zumindest billigend in Kauf genommen", es sei "Zufall gewesen, dass der Rentner nicht an Hirnblutungen verstorben sei. Die Angeklagten hätten aus niedrigen Beweggründen versucht ihr Opfer heimtückisch zu töten. Bruno. N. habe "nicht die Hauch einer Chance" gehabt, sich zu verteidigen. Die von den beiden Angeklagten angeführte verminderte Schuldfähigkeit durch übermäßigen Alkohol- und Drogenkonsum wies Lafleur zurück. Beiden hätten zur Tatzeit erkennbar über eine "hervorragende Koordinationsfähigkeit" verfügt.

Zwar bescheinigte Lafleur den beiden Angeklagten eine schwere Jugend, machte jedoch gleichzeitig deutlich, dass dies die Tat nicht rechtfertigen könne. "Ich habe selten im Leben eines Menschen einen so deutlichen Absturz gesehen", sagte er im Falle von Spyridon L. Seit seiner Ankunft vor einigen Jahren in Deutschland sei dieser "sehr, sehr gut integriert" gewesen.

Verteidung weist Mordvorwurf zurück

Die insgesamt drei Verteidiger wiesen den Mordvorwurf zurück. Die beiden Anwälte des in München geborenen Türken Serkan A. plädierten auf höchstens vier Jahre Haft nach dem Jugendstrafrecht. Im Leben seines Mandanten sei schief gelaufen, was hätte schief laufen können, erklärte Florian Wurtinger. Der Verteidiger des jungen Griechen, Wolfgang Kreuzer, beantragte ein "angemessenes Urteil", ohne eine konkrete Höhe zu nennen. Den Vorwurf der Heimtücke wies er zurück: "Die Vereinbarung war zu schlagen - und nicht mehr."

Einhellig kritisierten Staatsanwalt und Verteidiger die "teilweise unfaire" und tendenziöse Medienberichterstattung über den Fall vor Prozessbeginn. Kreuzer wies darauf hin, dass sein damals minderjähriger Mandant ohne Balken abgedruckt worden war. Das Opfer Bruno N. fand sich ungefragt auf einem Wahlplakat der Münchner CSU wieder. Der Überfall auf den Renter hatte eine heftige Debatte über Verschärfungen im Jugendstrafrecht ausgelöst und war vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) zum Thema im Landtagswahlkampf gemacht worden. (mbo/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false