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Panorama: Juristischer Erfolg für Kindsmörder Gäfgen

Karlsruhe - Der Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt voraussichtlich Prozesskostenhilfe für einen Schmerzensgeldprozess gegen das Land Hessen. Das Bundesverfassungsgericht gab am Mittwoch einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde des zu lebenslanger Haft verurteilten Mörders des Bankierssohns Jakob von Metzler statt.

Karlsruhe - Der Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt voraussichtlich Prozesskostenhilfe für einen Schmerzensgeldprozess gegen das Land Hessen. Das Bundesverfassungsgericht gab am Mittwoch einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde des zu lebenslanger Haft verurteilten Mörders des Bankierssohns Jakob von Metzler statt.

Gäfgen hatte sich dagegen gewandt, dass das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main ihm im März 2007 Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage gegen das Land versagt hatte. Diese Entscheidung hoben die Karlsruher Richter auf. Gäfgen verlangt vom Land wegen der Folterandrohung durch die Polizei mehr als 10 000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz.

Gäfgen hatte den elfjährigen Jungen im Herbst des Jahres 2002 entführt und ermordet. Bei der Vernehmung hatte ihm der damalige Frankfurter Vizepolizeipräsident Gewalt androhen lassen, falls er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verrate. ddp

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